Prüfungskandidaten können sich zu einer Gesamtprüfung bzw. zu einer schriftlichen oder mündlichen Teilprüfung anmelden. Prüfungskandidaten, die ihre Prüfung erfolgreich abgelegt haben, bekommen ein Zeugnis.
Im Falle einer Gesamtprüfung gilt die Prüfung als bestanden, wenn der Durchschnitt der vier getesteten Fertigkeiten (Leseverstehen, Schriftliche Kommunikation, Hörverstehen, Mündliche Kommunikation) die 60%- Bestehensgrenze erreicht und in allen vier Fertigkeiten mindestens 40% erreicht wurden.
Die schriftliche Teilprüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfungskandidat in den Prüfungsteilen „Schriftliche Kommunikation“ und „Leseverstehen“ mindestens je 40%, und insgesamt ein Durchschnittsergebnis von 60% hat.
Die mündliche Teilprüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfungskandidat in den Prüfungsteilen „Mündliche Kommunikation“ und „Hörverstehen“ mindestens je 40%, und insgesamt ein Durchschnittsergebnis von 60% hat.
Sollte der Prüfungskandidat einer Gesamtprüfung nur in der schriftlichen oder nur in der mündlichen Teilprüfung die Bestehensgrenze erreichen, bekommt er ein Zertifikat über eine erfolgreich abgelegte (mündliche oder schriftliche) Teilprüfung.