Anerkennung des ECL-Sprachzertifikats

Das ECL-Sprachzertifikat auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 wird von zahlreichen Behörden, Institutionen und Hochschulen als offizieller Nachweis allgemeinsprachlicher Kompetenzen anerkannt. Welche Niveaustufe erforderlich ist und wie lange ein ECL-Zertifikat gültig bleibt, hängt vom jeweiligen Verwendungszweck ab und wird in der Regel von der zuständigen Anerkennungsstelle festgelegt.

Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der Institutionen ist folgende Liste nicht vollständig, sondern wird kontinuierlich ergänzt. Wir empfehlen, sich vorab bei der jeweiligen Einrichtung über die geltenden Anforderungen zu informieren.