Einspruch und Neubewertung

EINSPRUCH

Prüfungskandidaten können innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Einspruch erheben. Einen Einspruch können Sie entweder bei einem Fehler in der Errechnung der Ergebnisse oder bei einem Verstoß gegen die Prüfungsvorschriften einreichen.

Der Einspruch ist kostenlos und kann mit dem untenstehenden Formular beantragt werden. Schicken Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an das Prüfungszentrum, wo Sie die Prüfung abgelegt haben: https://eclexam.eu/deutsch/pruefungszentren/

Antragsformular für Einspruch

Nach Eintreffen des Antrags auf Einspruch wird die Bewertung der einzelnen Prüfungsteile (Leseverstehen / Hörverstehen / Mündliche Kommunikation / Schriftliche Kommunikation) und die Errechnung der Ergebnisse administrativ überprüft.

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 NEUBEWERTUNG

Die Kandidaten können innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse die Neubewertung ihrer Leistungen durch einen dritten Bewerter beantragen.

Dazu muss das untenstehende Formular ausgefüllt und per E-Mail dem Prüfungsort zugesandt werden, an dem die Prüfung abgelegt wurde: https://eclexam.eu/deutsch/pruefungszentren/

 Antragsformular für Neubewertung

Die Gebühr der Neubewertung beträgt 25 Euro pro Prüfungsteil. Bitte schicken Sie den Überweisungsbeleg Ihrem Prüfungsort in einer E-Mail zu.

Ohne den Überweisungsbeleg kann die Neubewertung nicht durchgeführt werden.

Dem Antragsteller wird innerhalb von 15 Tagen die schriftlich formulierte Entscheidung mit Begründung zugeschickt. Sollte aufgrund der Neubewertung die Teilprüfung/Gesamtprüfung als bestanden gelten, sorgt das ECL-Prüfungszentrum für die Ausstellung des Zertifikats.

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