Anerkennung des ECL-Sprachzertifikats
Das ECL-Sprachzertifikat wird von zahlreichen Behörden, Institutionen und Universitäten als Nachweis von allgemeinen Sprachkenntnissen anerkannt.
Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der Institutionen ist diese Liste nicht vollständig, sondern wird kontinuierlich ergänzt. Es lohnt sich daher immer, direkt bei der zuständigen Stelle anzufragen, ob das ECL-Zertifikat anerkannt wird.
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Anerkennung in Deutschland
Visumverfahren und Migration
- Im Visumverfahren werden ECL-Zertifikate vom Auswärtigen Amt und den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse anerkannt (s. Visumhandbuch (1.5.5 ECL Prüfungszentrum)).
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erkennt standardisierte Sprachnachweise, wie das ECL-Zertifikat, als Alternative zum „Deutsch-Test für Zuwanderer“ an (Übersicht anerkannter Sprachnachweise)
Berufsanerkennung im Gesundheitswesen
Generelle Informationen zur Berufsanerkennung gibt es auf der Webseite “Anerkennung in Deutschland”. Die folgenden Institutionen sind Beispiele für Stellen, die ECL-Sprachzertifikate bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Sprachnachweis akzeptieren:
Anerkennung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) akzeptiert ECL-Zertifikate als Sprachnachweis im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
Weitere Behörden und Ämter, die das ECL-Zertifikat anerkennen:
- Amt für Migration, Hamburg
- Ausländerbehörde Hannover
- Ausländerbehörden in Thüringen
- Ausländerbüro in Offenburg
- Landesamt für Einwanderung Berlin
- Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) des Freistaates Sachsen
- Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
- Zentrale Ausländerbehörde im Saarland
- Zentrale Ausländerbehörde Schleswig-Holstein in Neumünster
- Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (Bayern)
Anerkennung durch Universitäten in Deutschland
Deutsche Universitäten erkennen das ECL-Zertifikat in Deutsch in der Regel NICHT als offiziellen Nachweis der für ein Studium erforderlichen Sprachkenntnisse an.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen das Zertifikat als allgemeiner Nachweis von Sprachkenntnissen akzeptiert wird, etwa für die Bewerbung um bestimmte Programme, für die bedingte Zulassung, für die Anmeldung zu Sprachkursen oder in nicht-akademischen Kontexten.
- European Campus Rottal-Inn (ECRI) der Technischen Hochschule Deggendorf
- Technische Universität Braunschweig
- Technische Universität Clausthal
- Technische Universität Darmstadt
- Technische Universität Dortmund
- Technische Universität Kaiserslautern
- Universität Bamberg
- Universität Bochum
- Universität Göttingen
- Universität Hannover
- Universität Kassel
- Universität Kiel
- Universität Oldenburg
- Universität Paderborn
- Universität Regensburg
- Universität Saarbrücken
- Universität Siegen
- Universität Trier
- Universität Würzburg
Wichtige Hinweise für Deutschland
In der Regel sollte das Prüfungsdatum des Sprachzertifikats nicht länger als ein Jahr zurückliegen, insbesondere bei Visumsanträgen.
Je nach Bundesland oder Behörde können zusätzliche oder abweichende Anforderungen gelten. Es wird empfohlen, sich direkt bei der zuständigen Stelle über die genauen Voraussetzungen zu informieren.
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Anerkennung in der Schweiz
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) der Schweiz führt ECL-Zertifikate in Deutsch in seiner Liste der anerkannten Sprachzertifikate für ausländer- und bürgerrechtliche Verfahren auf.
Das Zertifikat erfüllt die qualitativen Mindestanforderungen für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sowie für die Einbürgerung.
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Anerkennung in Österreich
Universitäten:
Österreichische Hochschulen akzeptieren das ECL-Zertifikat in Deutsch NICHT als offiziellen Sprachnachweis für die Zulassung zu deutschsprachigen Studiengängen.
Visum und Einwanderung:
Für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen werden in Österreich andere Zertifikate (z. B. ÖSD, Goethe, telc, TestDaF) verlangt. oesterreich.gv.at
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Anerkennung in Ungarn
In Ungarn sind ECL-Prüfungen in Englisch, Ungarisch und Deutsch staatlich akkreditiert und werden von allen Universitäten und Arbeitgebern als Nachweis von Sprachkenntnissen akzeptiert.
Alle Zertifikate in den anderen ECL-Sprachen können durch ein Nostrifikationsverfahren der ungarischen Bildungsbehörde anerkannt werden.
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Anerkennung in Rumänien
In Rumänien sind die ECL-Prüfungen in Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch als gleichwertig mit der Sprachprüfung des nationalen Abiturs
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Anerkennung in Vietnam
In Vietnam kann das ECL-Zertifikat in Deutsch obligatorische Sprachkurse und Abschlussprüfungen an Berufsschulen ersetzen.
Für akademische oder berufliche Zwecke werden jedoch häufig andere international anerkannte Sprachzertifikate
Es empfiehlt sich, vorab bei der jeweiligen Institution oder Behörde nachzufragen, ob das ECL-Zertifikat akzeptiert wird.