Das ECL-Sprachzertifikat auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 wird von zahlreichen Behörden, Institutionen und Hochschulen als offizieller Nachweis allgemeinsprachlicher Kompetenzen anerkannt. Welche Niveaustufe erforderlich ist und wie lange ein ECL-Zertifikat gültig bleibt, hängt vom jeweiligen Verwendungszweck ab und wird in der Regel von der zuständigen Anerkennungsstelle festgelegt. Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der Institutionen ist folgende Liste nicht vollständig, sondern wird kontinuierlich ergänzt. Wir empfehlen, sich vorab bei der jeweiligen Einrichtung über die geltenden Anforderungen zu informieren.
Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der Institutionen ist diese Liste nicht vollständig, sondern wird kontinuierlich ergänzt. Es lohnt sich daher immer, direkt bei der zuständigen Stelle anzufragen, ob das ECL-Zertifikat anerkannt wird.
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Anerkennung in Deutschland
Visumverfahren und Migration
- Im Visumverfahren werden ECL-Zertifikate auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 vom Auswärtigen Amt und den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse anerkannt (s. Visumhandbuch (1.5.5 ECL Prüfungszentrum)).
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erkennt standardisierte Sprachnachweise, wie das ECL-Zertifikat auf den Stufen A2, B1, B2 und C1, als Alternative zum „Deutsch-Test für Zuwanderer“ an (Übersicht anerkannter Sprachnachweise)
Berufsanerkennung im Gesundheitswesen
Generelle Informationen zur Berufsanerkennung gibt es auf der Webseite “Anerkennung in Deutschland”. Die folgenden Institutionen sind Beispiele für Stellen, die ECL-Sprachzertifikate bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Sprachnachweis akzeptieren:
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- Bayerisches Landesamt für Pflege (für Pflegefachfrau/-mann Zertifikat auf dem Niveau B2)
- Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit (für Gesundheitsfachberufe Zertifikat auf dem Niveau B2)
- Bezirksregierung Arnsberg (für die Anerkennung von Hebammen und Sozialberufen Zertifikat auf der Niveaustufe B2)
- Regierungspräsidium Stuttgart
[im Anerkennungsverfahren für akademische Gesundheitsberufe sowie für Pflege- und Gesundheitsfachberufe ein Zertifikat auf dem Niveau B2 (zusätzliche Fachsprachkenntnisse erforderlich!)]
Anerkennung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) akzeptiert ECL-Zertifikate auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 als Sprachnachweis im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
Weitere Behörden und Ämter, die das ECL-Zertifikat anerkennen:
- Amt für Migration, Hamburg
- Ausländerbehörde Hannover
- Ausländerbehörden in Thüringen
- Ausländerbüro in Offenburg
- Landesamt für Einwanderung Berlin
- Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) des Freistaates Sachsen
- Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
- Zentrale Ausländerbehörde im Saarland
- Zentrale Ausländerbehörde Schleswig-Holstein in Neumünster
- Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (Bayern)
Anerkennung durch Universitäten in Deutschland
Deutsche Universitäten erkennen das ECL-Zertifikat in Deutsch in der Regel NICHT als offiziellen Nachweis der für ein Studium erforderlichen Sprachkenntnisse an.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen das Zertifikat als allgemeiner Nachweis von Sprachkenntnissen akzeptiert wird, etwa für die Bewerbung um bestimmte Programme, für die bedingte Zulassung, für die Anmeldung zu Sprachkursen oder in nicht-akademischen Kontexten.
- European Campus Rottal-Inn (ECRI) der Technischen Hochschule Deggendorf [für deutschsprachige Studiengänge auf den Niveaustufen B2 oder C1 (abhängig vom Fach), für englischsprachige Studiengänge B1 (Bachelor) oder A2 (Master), Zertifikat darf nicht älter als 2 Jahre sein]
- Technische Universität Braunschweig (für die Bewerbung in zulassungsfreien Studiengängen muss ein Deutschkurs auf der Niveaustufe B2 nachgewiesen werden)
- Technische Universität Kaiserslautern (mindestens Niveau B1 für die Bewerbung zum Studium)
- Universität Bamberg (mindestens Niveau B1 für die Bewerbung zum Studienvorbereitenden Deutschkurs, mindestens B2 für die Teilnahme an der DSH Prüfung und für die Bewerbung zum Studienkolleg)
- Universität Göttingen [für die Bewerbung zum Studium mindestens Niveau A1 (ECL Prüfungen ab Niveau A2)]
- Universität Hannover (für die Bewerbung für alle Bachelor-Studiengänge mindestens das Niveau B1)
- Universität Kassel (mindestens Niveau B1 für die Bewerbung zum DSH-Vorbereitungskurs und fürs Studienkolleg)
- Universität Kiel (mindestens Niveau B1 für die Zulassung zum studienvorbereitenden Deutschkurs)
- Universität Oldenburg (für einige Masterstudiengänge ist ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf den Niveaustufen B2 oder C1 ausreichend, ansonsten mindestens Niveau B2 für die Bewerbung zum Studienkolleg, mindestens Niveau B1 für die Teilnahme an einem studienvorbereitenden Deutschkurs)
- Universität Paderborn (mindestens Niveau A1 die Bewerbung zum studienvorbereitenden Deutschkurs)
- Universität Regensburg (mindestens Niveau B2 für die Bewerbung zum Studium)
- Universität Saarbrücken (alle Niveaustufen zur Bewerbung für den studienvorbereitenden Deutschkurs)
- Universität Siegen (mindestens Niveau B1 zur Bewerbung für den studienvorbereitenden Deutschkurs)
- Universität Trier (mindestens Niveau B2 zur Zulassung zur DSH-Prüfung)
- Universität Würzburg (mindestens Niveau B2 für einige Bachelor-Studiengänge, für alle anderen Studiengänge mindestens Niveau B2 für die Zulassung zur DSH-Prüfung oder zur Bewerbung fürs Studienkolleg)
Wichtige Hinweise für Deutschland
In der Regel sollte das Prüfungsdatum des Sprachzertifikats nicht länger als ein Jahr zurückliegen, insbesondere bei Visumsanträgen.
Je nach Bundesland oder Behörde können zusätzliche oder abweichende Anforderungen gelten. Es wird empfohlen, sich direkt bei der zuständigen Stelle über die genauen Voraussetzungen zu informieren.
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Anerkennung in der Schweiz
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) der Schweiz führt ECL-Zertifikate in Deutsch auf den Niveaustufen B1 und B2 in seiner Liste der anerkannten Sprachzertifikate für ausländer- und bürgerrechtliche Verfahren auf.
Das Zertifikat erfüllt die qualitativen Mindestanforderungen für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sowie für die Einbürgerung.
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Anerkennung in Österreich
Universitäten:
Österreichische Hochschulen akzeptieren das ECL-Zertifikat in Deutsch NICHT als offiziellen Sprachnachweis für die Zulassung zu deutschsprachigen Studiengängen.
Visum und Einwanderung:
Für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen werden in Österreich andere Zertifikate (z. B. ÖSD, Goethe, telc, TestDaF) verlangt. oesterreich.gv.at
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Anerkennung in Ungarn
In Ungarn sind ECL-Prüfungen auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 in Englisch, Ungarisch und Deutsch staatlich akkreditiert und werden von allen Universitäten und Arbeitgebern als Nachweis von Sprachkenntnissen akzeptiert.
Alle Zertifikate in den anderen ECL-Sprachen können durch ein Nostrifikationsverfahren der ungarischen Bildungsbehörde anerkannt werden.
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Anerkennung in Rumänien
In Rumänien sind die ECL-Prüfungen in Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch Niveaustufen B1, B2 und C1 als gleichwertig mit der Sprachprüfung des nationalen Abiturs anerkannt.
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Anerkennung in Vietnam
In Vietnam kann das ECL-Zertifikat in Deutsch ab der Niveaustufe B1 obligatorische Sprachkurse und Abschlussprüfungen an Berufsschulen ersetzen.
Für akademische oder berufliche Zwecke werden jedoch häufig andere international anerkannte Sprachzertifikate akzeptiert.
Es empfiehlt sich, vorab bei der jeweiligen Institution oder Behörde nachzufragen, ob das ECL-Zertifikat akzeptiert wird.