Das ECL Sprachprüfungssystem ändert seine Bestimmungen bezüglich der Berechnung der Prüfungsergebnisse zugunsten der Kandidaten. Im Falle einer komplexen Prüfung gilt die Prüfung auch dann als bestanden, wenn der Durchschnitt der vier getesteten Fertigkeiten (Leseverstehen, Schriftliche Kommunikation, Hörverstehen, Mündliche Kommunikation) die 60%-ige Bestehensgrenze erreicht. Mit anderen Worten kann der Kandidat eine eventuell schwächere Leistung in einer Fertigkeit mit einem besseren Ergebnis in einer anderen Fertigkeit kompensieren. Die Regelung, dass die komplexe Prüfung nur dann als bestanden gilt, wenn sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Teil mindestens 60 % erreicht worden sind, wird dadurch aufgehoben. In den einzelnen Fertigkeiten müssen aber auch weiterhin mindestens 40 % erreicht werden.
Beispiele für eine bestandene komplexe Prüfung:
40% im schriftlichen Teil (Leseverstehen und Schriftliche Kommunikation) + 80% im mündlichen Teil (Hörverstehen und mündliche Kommunikation) = Bestandene komplexe Prüfung
oder
45% in einer beliebigen Fertigkeit + 60% in einer beliebigen Fertigkeit + 60% in einer beliebigen Fertigkeit + 75% in einer beliebigen Fertigkeit = Bestandene komplexe Prüfung
Die Änderung tritt ab Dezember 2016 in Kraft und kann rückwirkend nicht angewandt werden. Die neue Regelung gilt nur im Falle einer komplexen Prüfung. Die Ergebnisse der Teilprüfungen, die in verschiedenen Prüfungszeiten abgelegt wurden, können einander nicht ausgleichen.