Prüfungsteile

ECL-Sprachprüfungen können entweder als Gesamtprüfung abgelegt werden, oder es besteht die Möglichkeit, eine schriftliche oder eine mündliche Teilprüfung abzulegen.

Die Gesamtprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Schriftliche Kommunikation, Hörverstehen und Mündliche Kommunikation).

Die schriftliche Teilprüfung besteht aus den Prüfungsteilen Leseverstehen und Schriftliche Kommunikation, die mündliche Teilprüfung besteht aus den Prüfungsteilen Hörverstehen und Mündliche Kommunikation.

Schriftliche Teilprüfung

  1. Leseverstehen

(siehe Mustertests)

Der Prüfungsteil umfasst zwei Aufgaben mit jeweils zehn Items. Der Prüfungskandidat muss nachweisen, dass er der jeweiligen Niveaustufe angepasste Texte von allgemeinem Inhalt ohne Wörterbuch oder andere Hilfsmittel versteht.

  1. Schriftliche Kommunikation

(siehe Mustertests)

Die Prüfungskandidaten haben die Aufgabe zwei Texte (z.B.: Forumsbeiträge, E-Mails) anhand von jeweils vier Leitpunkten zu verfassen. Zum Lösen der Aufgaben dürfen die Kandidaten ein ein- oder zweisprachiges Wörterbuch benutzen.

Mündliche Teilprüfung

  1. Hörverstehen

(siehe Mustertests)

Der Prüfungsteil umfasst zwei Aufgaben mit jeweils zehn Items. Der Prüfungskandidat muss nachweisen, dass er der jeweiligen Niveaustufe angepasste gesprochene Texte versteht.

  1. Mündliche Kommunikation

(siehe Mustertests)

Die Teilprüfung zur Mündlichen Kommunikation wird in Form einer Paarprüfung durchgeführt. Die Prüfungskandidaten haben die Möglichkeit, ihre Prüfungspartner zu nennen und dies auf dem Anmeldeformular zu vermerken. Falls dies nicht geschieht, erfolgt die Einteilung der Kandidaten nach dem Zufallsprinzip.

Ablauf des Prüfungsteils Mündliche Kommunikation

Teil 1 Vorstellung

Das Hauptziel dieser Aufgabe besteht darin, die Prüfungskandidaten auf die Prüfung einzustimmen. Die Vorstellung wird nicht bewertet.

Teil 2 Gelenktes Gespräch

Am Anfang des gelenkten Gesprächs wird ein Prüfungskandidat gebeten ein Kärtchen zu ziehen. Der Moderator klickt dann im Computer den Prüfungssatz mit derselben Nummer an. Der Prüfungssatz beinhaltet sowohl das Gesprächsthema als auch das Bildmaterial.

Der Moderator nennt das Gesprächsthema und die dazu gehörenden Fragen. Die Prüfungskandidaten haben die Aufgabe, ein Gespräch zum Thema zu führen.

Teil 3 Selbständige Äußerung zu einem Thema

Die Prüfungskandidaten äußern sich einzeln in Form eines Monologs zum Thema der Bildmontage. Der Moderator kann notfalls mit weiteren, der Niveaustufe angemessenen Fragen den Kandidaten weitere Anregungen geben.

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