Das ECL-Sprachzertifikat kann als Nachweis allgemeinsprachlicher Kompetenzen auf den GER-Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 genutzt werden. Zahlreiche Institutionen und Behörden erkennen es offiziell an. Welche Niveaustufe erforderlich ist und wie lange ein ECL-Zertifikat gültig bleibt, hängt vom jeweiligen Verwendungszweck ab und wird in der Regel von der zuständigen Anerkennungsstelle festgelegt. Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der Institutionen erhebt die folgende Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird kontinuierlich ergänzt. Wir empfehlen, sich vorab bei der jeweiligen Einrichtung über die geltenden Anforderungen zu informieren.
In der folgenden Liste sind einige beispielhafte Verwendungszwecke aufgeführt. Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der Institutionen ist diese Liste allerdings nicht vollständig, sondern wird kontinuierlich ergänzt. Es lohnt sich daher immer, direkt bei der zuständigen Stelle anzufragen, ob das ECL-Zertifikat anerkannt wird.
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Visumverfahren und Migration
Deutschland:
Auswärtiges Amt: Anerkennung des ECL-Zertifikats als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse im Visumverfahren. (Visumhandbuch)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Akzeptanz als Alternative zum „Deutsch-Test für Zuwanderer“.
Das Sprachzertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein, insbesondere bei Visumanträgen.
Schweiz:
Staatssekretariat für Migration (SEM): ECL-Zertifikate sind in der Liste der anerkannten Sprachnachweise für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sowie für Einbürgerungsverfahren.
Österreich:
ECL-Zertifikate werden NICHT offiziell für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen anerkannt. (oesterreich.gv.at)
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Arbeitsmarkt
Ungarn:
ECL-Prüfungen sind staatlich akkreditiert und werden von Arbeitgebern als Sprachnachweis akzeptiert.
Deutschland:
Einige Beispiele für Institutionen, die das ECL-Zertifikat anerkennen:
Berufsanerkennung im Gesundheitswesen
Generelle Informationen zur Berufsanerkennung gibt es auf der Webseite “Anerkennung in Deutschland”. Die folgenden Institutionen sind Beispiele für Stellen, die ECL-Sprachzertifikate bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Sprachnachweis akzeptieren:
Fachkräfteeinwanderungsgesetz und berufliche Qualifikationen
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- Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW)
- Amt für Migration, Hamburg
- Ausländerbehörde Hannover
- Ausländerbehörden in Thüringen
- Ausländerbüro in Offenburg
- Landesamt für Einwanderung Berlin
- Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) des Freistaates Sachsen
- Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
- Zentrale Ausländerbehörde im Saarland
- Zentrale Ausländerbehörde Schleswig-Holstein in Neumünster
- Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (Bayern)
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Universitäre Anerkennung
Deutschland:
Deutsche Universitäten erkennen das ECL-Zertifikat in Deutsch in der Regel NICHT als offiziellen Nachweis der für ein Studium erforderlichen Sprachkenntnisse an.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen das Zertifikat als allgemeiner Nachweis von Sprachkenntnissen akzeptiert wird, etwa für die Bewerbung um bestimmte Programme, für die bedingte Zulassung, für die Anmeldung zu Sprachkursen oder in nicht-akademischen Kontexten.
- European Campus Rottal-Inn (ECRI) der Technischen Hochschule Deggendorf
- Technische Universität Braunschweig
- Technische Universität Clausthal
- Technische Universität Darmstadt
- Technische Universität Dortmund
- Technische Universität Kaiserslautern
- Universität Bamberg
- Universität Bochum
- Universität Göttingen
- Universität Hannover
- Universität Kassel
- Universität Kiel
- Universität Oldenburg
- Universität Paderborn
- Universität Regensburg
- Universität Saarbrücken
- Universität Siegen
- Universität Trier
- Universität Würzburg
Österreich:
ECL-Zertifikate werden NICHT als offizieller Sprachnachweis für die Zulassung zu deutschsprachigen Studiengängen akzeptiert.
Ungarn:
ECL-Prüfungen in Englisch, Ungarisch und Deutsch sind staatlich akkreditiert und werden von allen Universitäten anerkannt.
Rumänien:
Gleichwertigkeit mit der Sprachprüfung des nationalen Abiturs.
Vietnam:
Ersetzung obligatorischer Sprachkurse und Abschlussprüfungen an Berufsschulen, jedoch eingeschränkte Akzeptanz für akademische oder berufliche Zwecke.