Verwendung des ECL-Sprachzertifikats

Das ECL-Sprachzertifikat kann als Nachweis allgemeinsprachlicher Kompetenzen auf den GER-Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 genutzt werden. Zahlreiche Institutionen und Behörden erkennen es offiziell an. Welche Niveaustufe erforderlich ist und wie lange ein ECL-Zertifikat gültig bleibt, hängt vom jeweiligen Verwendungszweck ab und wird in der Regel von der zuständigen Anerkennungsstelle festgelegt. Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der Institutionen erhebt die folgende Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird kontinuierlich ergänzt. Wir empfehlen, sich vorab bei der jeweiligen Einrichtung über die geltenden Anforderungen zu informieren.

In der folgenden Liste sind einige beispielhafte Verwendungszwecke aufgeführt. Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der Institutionen ist diese Liste allerdings nicht vollständig, sondern wird kontinuierlich ergänzt. Es lohnt sich daher immer, direkt bei der zuständigen Stelle anzufragen, ob das ECL-Zertifikat anerkannt wird.

  • Visumverfahren und Migration

    Deutschland:

    Auswärtiges Amt: Anerkennung des ECL-Zertifikats auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse im Visumverfahren. (Visumhandbuch)

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)erkennt standardisierte Sprachnachweise, wie das ECL-Zertifikat auf den Stufen A2, B1, B2 und C1, als Alternative zum „Deutsch-Test für Zuwanderer“ an
    Übersicht anerkannter Sprachnachweise)

    Das Sprachzertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein, insbesondere bei Visumanträgen.

    Schweiz:

    Staatssekretariat für Migration (SEM): ECL-Zertifikate für Deutsch auf den Niveaustufen B1 und B2 sind in der Liste der anerkannten Sprachnachweise für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sowie für Einbürgerungsverfahren.

    Österreich:

    ECL-Zertifikate werden NICHT offiziell für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen anerkannt. (oesterreich.gv.at)

  • Arbeitsmarkt

    Ungarn:

    ECL-Prüfungen auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 in Englisch, Ungarisch und Deutsch sind staatlich akkreditiert und werden von Arbeitgebern als Sprachnachweis akzeptiert.

    Deutschland:

    Einige Beispiele für Institutionen, die das ECL-Zertifikat anerkennen:

    Berufsanerkennung im Gesundheitswesen

    Generelle Informationen zur Berufsanerkennung gibt es auf der Webseite Anerkennung in Deutschland”. Die folgenden Institutionen sind Beispiele für Stellen, die ECL-Sprachzertifikate bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Sprachnachweis akzeptieren: 

    Fachkräfteeinwanderungsgesetz und berufliche Qualifikationen

    ECL-Zertifikate auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 werden als Sprachnachweis im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in der Regel akzeptiert.

    Behörden und Ämter, die das ECL-Zertifikat anerkennen:

  • Universitäre Anerkennung

    Deutschland:

    Deutsche Universitäten erkennen das ECL-Zertifikat in Deutsch in der Regel NICHT als offiziellen Nachweis der für ein Studium erforderlichen Sprachkenntnisse an.

    Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen das Zertifikat als allgemeiner Nachweis von Sprachkenntnissen akzeptiert wird, etwa für die Bewerbung um bestimmte Programme, für die bedingte Zulassung, für die Anmeldung zu Sprachkursen oder in nicht-akademischen Kontexten.

    • European Campus Rottal-Inn (ECRI) der Technischen Hochschule Deggendorf  [für deutschsprachige Studiengänge auf den Niveaustufen B2 oder C1 (abhängig vom Fach), für englischsprachige Studiengänge B1 (Bachelor) oder A2 (Master), Zertifikat darf nicht älter als 2 Jahre sein]
    • Technische Universität Braunschweig (für die Bewerbung in zulassungsfreien Studiengängen muss ein Deutschkurs auf der Niveaustufe B2 nachgewiesen werden)
    • Technische Universität Kaiserslautern (mindestens Niveau B1 für die Bewerbung zum Studium)
    • Universität Bamberg (mindestens Niveau B1 für die Bewerbung zum Studienvorbereitenden Deutschkurs, mindestens B2 für die Teilnahme an der DSH Prüfung und für die Bewerbung zum Studienkolleg)
    • Universität Göttingen [für die Bewerbung zum Studium mindestens Niveau A1 (ECL Prüfungen ab Niveau A2)]
    • Universität Hannover (für die Bewerbung für alle Bachelor-Studiengänge mindestens das Niveau B1)
    • Universität Kassel (mindestens Niveau B1 für die Bewerbung zum DSH-Vorbereitungskurs und fürs Studienkolleg)  
    • Universität Kiel (mindestens Niveau B1 für die Zulassung zum studienvorbereitenden Deutschkurs)
    • Universität Oldenburg (für einige Masterstudiengänge ist ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf den Niveaustufen B2 oder C1 ausreichend, ansonsten mindestens Niveau B2 für die Bewerbung zum Studienkolleg, mindestens Niveau B1 für die Teilnahme an einem studienvorbereitenden Deutschkurs)
    • Universität Paderborn (mindestens Niveau A1 die Bewerbung zum studienvorbereitenden Deutschkurs)
    • Universität Regensburg (mindestens Niveau B2 für die Bewerbung zum Studium)
    • Universität Saarbrücken (alle Niveaustufen zur Bewerbung für den studienvorbereitenden Deutschkurs)
    • Universität Siegen (mindestens Niveau B1 zur Bewerbung für den studienvorbereitenden Deutschkurs)
    • Universität Trier (mindestens Niveau B2 zur Zulassung zur DSH-Prüfung)
    • Universität Würzburg (mindestens Niveau B2 für einige Bachelor-Studiengänge, für alle anderen Studiengänge mindestens Niveau B2 für die Zulassung zur DSH-Prüfung oder zur Bewerbung fürs Studienkolleg)

    Österreich:

    ECL-Zertifikate werden NICHT als offizieller Sprachnachweis für die Zulassung zu deutschsprachigen Studiengängen akzeptiert.

    Ungarn:

    ECL-Prüfungen auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 in Englisch, Ungarisch und Deutsch sind staatlich akkreditiert und werden von allen Universitäten anerkannt.
    Alle Zertifikate in den anderen ECL-Sprachen können durch ein Nostrifikationsverfahren der ungarischen Bildungsbehörde anerkannt werden.

    Rumänien:

    In Rumänien sind die ECL-Prüfungen in Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch auf den Niveaustufen B1, B2 und C1 als gleichwertig mit der Sprachprüfung des nationalen Abiturs anerkannt.

    Vietnam:

    In Vietnam kann das ECL-Zertifikat in Deutsch ab der Niveaustufe B1 obligatorische Sprachkurse und Abschlussprüfungen an Berufsschulen ersetzen.

    Für akademische oder berufliche Zwecke werden jedoch häufig andere international anerkannte Sprachzertifikate.

    Es empfiehlt sich, vorab bei der jeweiligen Institution oder Behörde nachzufragen, ob das ECL-Zertifikat akzeptiert wird.



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