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Prüfungsordnung


Die offizielle Prüfungsordnung des Europäischen Konsortiums für das Zertifikat über Sprachkenntnisse in modernen Fremdsprachen.

Diese Prüfungsordnung gilt grundsätzlich für ECL-Prüfungen weltweit. In einigen Fällen gibt es länderspezifische Ergänzungen.

Die ECL-Prüfung auf einen Blick

Sprachen
15 Sprachen: Bulgarisch, Tschechisch, Kroatisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Hebräisch, Ungarisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch
GER-Niveaustufen
A2 (Grundstufe), B1 (Mittelstufe 1), B2 (Mittelstufe 2), C1 (Oberstufe)
Prüfungszeiten pro Jahr
6 Prüfungszeiten jährlich — aktuelle Termine unter eclexam.eu/deutsch/
Format
Papierbasierte schriftliche Module + Mündliche Kommunikation (Online-Plattform PROEXAM)
Zulassung
Offen für Kandidaten, die im Kalenderjahr der Prüfung ihr 14. Lebensjahr vollenden
Module
Lesen, Schreiben, Hören, Sprechen — Gesamtprüfung oder beliebige Modulkombination
Anmeldeschluss
Vier Wochen vor dem Prüfungstermin; Nachmeldung gegen Aufpreis möglich
Bestehenskriterium
Mindestens 60 % in jedem Modul — gilt ab August 2026

Allgemeine Informationen

Der Prüfungsanbieter des ECL-Sprachprüfungssystems ist das Fremdsprachenzentrum der Universität Pécs. Die ECL-Prüfungen sind papierbasierte, allgemeinsprachliche Prüfungen. Im Fokus der getesteten Fertigkeiten stehen der kommunikative Ansatz und die kommunikative Sprachkompetenz der Prüfungskandidaten.

Die ECL-Prüfung kann in insgesamt 15 Prüfungssprachen abgelegt werden: Bulgarisch, Tschechisch, Kroatisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Hebräisch, Ungarisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch.

Die ECL-Sprachprüfungen können auf folgenden Sprachkompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) abgelegt werden: A2 (Grundstufe), B1 (Mittelstufe 1), B2 (Mittelstufe 2) und C1 (Oberstufe).

Prüfungskandidaten können sich entweder zu einer Gesamtprüfung anmelden, die alle vier Fertigkeiten (Leseverstehen, Schriftliche Kommunikation, Hörverstehen und Mündliche Kommunikation) umfasst, oder zu modularen Prüfungen, bei denen von den vier genannten Fertigkeiten einzelne Fertigkeiten in beliebiger Kombination abgelegt werden können.

Das Internationale ECL-Prüfungszentrum (IEP) bietet 6 Prüfungszeiten pro Jahr an. Die genauen Prüfungstermine der ECL-Prüfungen werden auf der Webseite des Internationalen ECL-Prüfungszentrums bekanntgegeben (eclexam.eu/deutsch/).

ECL-Sprachprüfungen können an Prüfungsorten abgelegt werden, die zum internationalen Netzwerk der ECL-Prüfungsorte gehören. Informationen bezüglich der Prüfungsorte des ECL-Prüfungsortnetzwerkes sind auf der Webseite des ECL-Sprachprüfungszentrums zu finden.

Anmeldung & Gebühren

Für die ECL-Sprachprüfungen können sich Personen anmelden, die im Kalenderjahr der Anmeldung ihr 14. Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung erfolgt online auf der Webseite des Internationalen ECL-Prüfungszentrums. Für die Anmeldung stehen den Prüfungskandidaten 3 Wochen vor Ablauf der Anmeldefrist zur Verfügung.

Die Kandidaten müssen den Einzahlungsbeleg bis zur Anmeldefrist per E-Mail dem Prüfungsort zuschicken; ohne diesen ist die Anmeldung ungültig. Der Anmeldeschluss ist 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungskandidaten bekommen per E-Mail die Bestätigung ihrer Anmeldung sowie Informationen bezüglich der Einzahlung der Prüfungsgebühren.

Die bei der Online-Anmeldung angegebenen Daten müssen mit den Angaben im Reisepass/Ausweis des Kandidaten übereinstimmen. Sollten sich nach der Anmeldung Änderungen in den persönlichen Angaben ergeben (Name, Adresse u. Ä.), muss der Prüfungsort umgehend elektronisch darüber informiert werden. Muss ein Zertifikat aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kandidaten neu ausgestellt werden, wird die Gebühr dafür dem Kandidaten in Rechnung gestellt.

Innerhalb einer Prüfungszeit können sich Prüfungskandidaten für verschiedene Sprachen und unterschiedliche Niveaustufen anmelden. Aus administrativen Gründen ist es jedoch nicht möglich, sich in mehreren Sprachen für dieselbe Niveaustufe anzumelden. Bestimmte Kombinationen von Niveaustufen sind aus organisatorischen Gründen ebenfalls nicht möglich.

Vor der Anmeldung zu Prüfungen auf unterschiedlichen Niveaustufen sollten Kandidaten prüfen, ob die schriftlichen Prüfungsteile am selben Prüfungstag stattfinden. In diesem Fall können die Prüfungen nicht gleichzeitig abgelegt werden. Zum Beispiel finden die schriftlichen Teile der B1- und C1-Prüfung zur selben Zeit statt. Es ist jedoch möglich, B1 und B2 im selben Prüfungszeitraum abzulegen, da deren Prüfungszeiten unterschiedlich sind.

Es ist möglich, sich noch nach Anmeldeschluss für die Prüfungen – gegen eine zusätzliche Gebühr – anzumelden. Der Termin der Fristverlängerung ist auf der Webseite des Internationalen ECL-Prüfungszentrums zu finden.

ECL-Prüfungszentren bekommen eine unverbindliche Preisempfehlung, dürfen jedoch ihre Prüfungsgebühren eigenständig festlegen. Detaillierte Informationen über die aktuell geltenden Prüfungsgebühren geben die jeweiligen lokalen Prüfungsorte.

Als Gegenleistung für die eingezahlte Gebühr ist der Prüfungskandidat berechtigt, die Prüfung abzulegen oder seine Prüfung einmal auf schriftlichen Antrag hin, gegen eine Gebühr, auf den nächsten Prüfungstermin zu verschieben.

Die Einzahlungsweise der Prüfungsgebühr kann an den verschiedenen Prüfungsorten unterschiedlich sein. Bei einer Online-Anmeldung bekommen die Prüfungskandidaten Informationen bezüglich der möglichen Einzahlungsweisen. Die Prüfungsgebühr kann auf das angegebene Bankkonto eingezahlt oder per Überweisung bezahlt werden. Der Einzahlungsbeleg ist am Prüfungsort persönlich abzugeben oder elektronisch zuzusenden.

Einen Antrag auf Ausstellung einer Rechnung kann man bei der Anmeldung am Prüfungsort stellen.

Eine Rückerstattung der eingezahlten Prüfungsgebühren ist grundsätzlich nicht möglich. Prüfungskandidaten, die nicht zur Prüfung erschienen sind und die Verschiebungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen haben, können die Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet bekommen. Die Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin ist nur dann möglich, wenn die Prüfungsgebühr erneut bezahlt wird.

Wenn ein Prüfungskandidat aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Prüfung erschienen ist und seinen Antrag mit entsprechenden Beweisen belegt, liegt es im Ermessen der zuständigen ECL-Prüfungsstelle, 40 % der Gebühr zurückzuerstatten. Dem Antrag wird nur dann stattgegeben, wenn dieser spätestens einen Tag vor der Prüfung am Prüfungsort eingetroffen ist. Die Gebühr für eine bereits verschobene Prüfung kann ebenfalls nicht zurückerstattet werden.

Vor der Prüfung

Über den genauen Ablauf und den Zeitplan der Prüfung werden die Kandidaten 10 Tage vor dem Prüfungstermin elektronisch informiert. Die Benachrichtigung enthält die computergenerierte Kandidatennummer, genaue Orts- und Zeitangaben der einzelnen Prüfungsteile sowie Informationen bezüglich der Prüfungen und der Prüfungsteilnahme (Prüfungsregeln, Sanktionen, zugelassene Hilfsmittel usw.).

Um die Chancengleichheit zu gewährleisten, sorgt das ECL-Prüfungszentrum für entsprechende Prüfungsdurchführungsbedingungen bei Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf. Prüfungskandidaten, die diesen Status durch ein ärztliches Attest belegen, haben einen Anspruch auf individuelle Lösungsmöglichkeiten zur Prüfungsdurchführung.

Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf bzw. mit Lernbehinderung haben ihren Antrag zur Sicherung individueller Prüfungsdurchführung an den jeweiligen Prüfungsort einzureichen. Das Antragsformular steht in den Prüfungszentren zur Verfügung und ist elektronisch auf der Webseite des Internationalen ECL-Prüfungszentrums zu finden. Dem Antrag muss in allen Fällen ein ärztliches Attest beigefügt werden.

Mit einem nachträglich eingereichten ärztlichen Attest kann eine individuelle Prüfungsdurchführung nicht gesichert werden. In diesem Fall kann der Prüfungskandidat seine Prüfung jedoch kostenlos auf einen späteren Prüfungstermin verschieben.

Über den Antrag entscheidet das Internationale ECL-Prüfungszentrum. Bei der individuellen Prüfungsdurchführung werden keine inhaltlichen Änderungen des Prüfungsmaterials durchgeführt; die Abweichungen betreffen ausschließlich das Format der Prüfungsmaterialien.

Sollte der Prüfungskandidat am Tag der Prüfung verhindert sein, ist er berechtigt, gegen Gebühr einen Antrag auf Verschiebung der Prüfung zu stellen. Der Antrag ist dem ECL-Prüfungsort zuzuschicken, wo sich der Kandidat angemeldet hat. Der Prüfungsort hat das Recht, dem Antrag auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen stattzugeben oder ihn abzulehnen. Eine bereits verschobene Prüfung kann nicht erneut verschoben werden.

Das Antragsformular ist auf der Homepage des Internationalen ECL-Prüfungszentrums zu finden. Das Einreichen des Formulars bedeutet keine automatische Verschiebung. Die Kandidaten werden gebeten, ihren Antrag zu begründen und ggf. entsprechende Unterlagen beizulegen (z. B. ärztliches Attest, amtliche Beurkundung). Als Begründung können auch persönliche oder familiäre Gründe angegeben werden.

Hat sich ein Prüfungskandidat zu einer Gesamtprüfung angemeldet, kann nur die gesamte Prüfung auf den nächsten Prüfungstermin verschoben werden. Prüfungskandidaten, die sich zu mehreren Modulen angemeldet haben, können ausschließlich alle angemeldeten Module gemeinsam verschieben; einzelne Module können nicht separat verschoben werden.

Der Prüfungskandidat kann nach Einzahlung der Prüfungsgebühr und Aktivierung seiner Anmeldung den Prüfungsort nicht wechseln. In Ausnahmefällen können sich die Prüfungsorte untereinander auf die Abgabe/Übernahme von Prüfungskandidaten bis zum 2. Werktag nach Anmeldeschluss einigen.

Der Prüfungskandidat kann auf schriftlichen Antrag hin die Sprache, Niveaustufe bzw. den Prüfungstyp ändern, sofern die Prüfungsgebühr noch nicht eingezahlt wurde. Den Antrag stellt er am Prüfungsort.

Am Prüfungstag

Die schriftlich getesteten Fertigkeiten (Leseverstehen, Schriftliche Kommunikation und Hörverstehen) beginnen an allen Prüfungsorten zeitgleich. Im Falle einer Gesamtprüfung beginnt die Prüfung mit dem Leseverstehen, danach folgt die Schriftliche Kommunikation. Nach einer Pause wird der Prüfungsteil Hörverstehen durchgeführt.

Die Prüfung zur Mündlichen Kommunikation findet innerhalb von 2 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt oder am selben Tag. Die Einteilung der Prüfungen zur Mündlichen Kommunikation wird von den Prüfungsorten vorgenommen.

Die mündliche Prüfung wird von zwei geschulten Prüferinnen bzw. Prüfern durchgeführt, die entweder vor Ort oder online anwesend sind. Die Prüfung darf ausschließlich von Prüfern abgenommen werden, die die vorgeschriebene Grundausbildung sowie regelmäßige Vertiefungsschulungen absolviert haben.

Die Prüfungskandidaten werden paarweise geprüft. Während der Online-Anmeldung haben sie die Möglichkeit, einen Partner für die mündliche Prüfung auszuwählen. Wird kein Partner angegeben, erfolgt die Einteilung nach dem Zufallsprinzip. Bei einer ungeraden Anzahl von Kandidaten werden Dreiergruppen gebildet. Im Prüfungsteil Mündliche Kommunikation steht den Kandidaten keine Vorbereitungszeit zur Verfügung.

Zur Qualitätssicherung werden Aufnahmen der mündlichen Prüfung angefertigt. Sind die Prüfer vor Ort anwesend, werden Tonaufnahmen erstellt; nehmen die Prüfer online teil, werden Videoaufnahmen erstellt. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklären sich die Prüfungskandidaten damit einverstanden, dass ihre mündliche Prüfung aufgezeichnet wird. Sämtliche Aufnahmen werden vertraulich behandelt und dürfen ausschließlich zu Qualitätssicherungs- und Forschungszwecken verwendet werden.

Der Prüfungsteil Mündliche Kommunikation wird über die Online-Plattform PROEXAM durchgeführt. In PROEXAM werden außerdem die Aufnahmen der mündlichen Prüfungen erstellt sowie die Bewertungen und Protokolleinträge der Prüfer dokumentiert. Da PROEXAM internetbasiert ist, kann das Internationale ECL-Prüfungszentrum im Falle eines Internetausfalls oder einer technischen Störung, die nicht innerhalb von einer Stunde behoben werden kann, in Absprache mit dem jeweiligen Prüfungsort einen neuen Termin für den Prüfungsteil Mündliche Kommunikation festlegen.

Das Internationale ECL-Prüfungszentrum kann dem Prüfungsort in solchen Fällen auch gestatten, die Prüfung ohne Verwendung von PROEXAM durchzuführen. Hierfür stellt das Internationale ECL-Prüfungszentrum die Materialien im PPT-Format zur Verfügung. Die Prüfung wird mit einem Aufnahmegerät aufgezeichnet, während die Prüfer die Bewertungsbögen und Anwesenheitslisten manuell ausfüllen. Nach Abschluss der Prüfung werden die vergebenen Punkte vom Prüfungsortadministrator in die Verwaltungssoftware LEO eingetragen.

Bei der Einteilung der Bewerter der Mündlichen Kommunikation und der Aufsichtspersonen sind die Vorschriften bezüglich der Unbefangenheit gemäß den geltenden Gesetzen und Akkreditierungsanforderungen zu beachten.

Im Prüfungsteil Schriftliche Kommunikation dürfen die Kandidaten aller Niveaustufen ein ein- oder zweisprachiges Wörterbuch verwenden, das im Buchhandel erhältlich ist. Thematische Wörterbücher sind nicht erlaubt. Die Benutzung anderer Hilfsmittel (Spickzettel, Notizen, Wortlisten) ist untersagt.

In den Prüfungsteilen Leseverstehen, Hörverstehen und Mündliche Kommunikation dürfen keine Hilfsmittel benutzt werden. Notizen dürfen nur in den Testheften gemacht werden. Das Benutzen von Korrekturstiften, -bändern und radierbaren Kugelschreibern ist nicht erlaubt. Selbstkorrekturen dürfen mit blauer oder schwarzer Tinte durch das Durchstreichen der falschen Antworten vorgenommen werden.

Bei den Aufgaben zum Lese- und Hörverstehen müssen die Kandidaten bei der ersten Aufgabe die richtigen Lösungen in der Tabelle auf dem Antwortbogen markieren. Es werden nur eindeutig markierte Lösungen akzeptiert.

Bei Aufgaben zum Lese- und Hörverstehen, bei denen die Kandidaten auf Grundlage des gehörten oder gelesenen Textes Fragen beantworten müssen, sollen kurze und präzise Antworten in wenigen Worten gegeben werden, keine vollständigen Sätze. Wenn die Antwort Elemente enthält, die nicht Bestandteil der richtigen Antwort sind, wird die Antwort als falsch gewertet. Bei Aufgaben zum Leseverstehen werden vom Text wortwörtlich abgeschriebene, überflüssige Antworten ebenfalls als falsch bewertet. Eingeklammerte oder durchgestrichene Antworten werden nicht als Teil der endgültigen Antwort betrachtet.

Nur die Antworten, die auf den Antwortbogen übertragen wurden, werden bewertet. Bei Aufgaben, bei denen die richtige Antwort mit einem X angekreuzt werden muss, kann die Korrektur durch das vollständige Ausfüllen des Kästchens mit der falschen Antwort und das Setzen eines X in das korrekte Kästchen erfolgen. Bei Aufgaben, bei denen eine Antwort in ein Tabellenfeld einzutragen ist, werden nur innerhalb des vorgesehenen Feldes platzierte Antworten berücksichtigt.

Bei der Durchführung der schriftlich getesteten Fertigkeiten dürfen nur geschulte Aufsichtspersonen mitwirken.

Zur Feststellung der Identität der Prüfungskandidaten werden ausschließlich gültige amtliche Lichtbilddokumente akzeptiert: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Sollte sich ein Prüfungskandidat nicht ausweisen können, ist der Prüfungsort verpflichtet, seine Teilnahme abzulehnen. Prüfungskandidaten dürfen keine Mobiltelefone, Smartwatches, Kopfhörer oder andere elektronische Geräte in den Prüfungsraum mitnehmen. Das Personal darf Metalldetektoren einsetzen. Darüber hinaus sind Taschen, Bücher, Notizbücher sowie gedruckte oder handgeschriebene Materialien nicht erlaubt.

Während der Prüfung dürfen Entwürfe nur im Testheft formuliert werden. Die Benutzung von Wörterbüchern ist nur im Prüfungsteil Schriftliche Kommunikation erlaubt. Nur in schwarzer oder blauer Tinte ausgeführte Aufgabenlösungen werden bewertet.

Während der Prüfung der schriftlich getesteten Fertigkeiten dürfen die Prüfungskandidaten den Prüfungsraum nicht verlassen, außer wenn sie auf die Toilette gehen müssen oder sich nicht wohl fühlen. In solchen Fällen können sie den Prüfungsraum nur in Begleitung einer Aufsichtsperson verlassen.

Wenn ein Prüfungskandidat während der organisatorischen Anweisungsphase zum Leseverstehen ankommt, kann er im Prüfungsraum einen Platz zugewiesen bekommen; die Zeit zum Lösen der Aufgaben kann jedoch nicht verlängert werden. Während der Prüfung zum Hörverstehen darf nach dem Einschalten des Tonträgers kein Prüfungskandidat mehr den Prüfungsraum betreten.

Sollte der Prüfungskandidat die Prüfungsbedingungen beanstanden, kann er seine Bemerkungen unmittelbar nach dem jeweiligen Prüfungsteil schriftlich formulieren und sie nach der Prüfung dem Leiter des Prüfungsortes übergeben.

Bei den schriftlichen Prüfungen müssen die ECL-Prüfungsorte, um Personentäuschungen vorzubeugen, strenge Identitätskontrollen durchführen. Die Ausweisdokumente verbleiben während der schriftlichen Prüfung auf den Tischen der Prüfungskandidaten und werden bei der Abgabe der Antwortbögen zur Kontrolle vorgezeigt.

Im Falle einer Personentäuschung muss ein Protokoll aufgesetzt werden und der Prüfungsort informiert das Internationale ECL-Prüfungszentrum. Alle beteiligten Kandidaten werden endgültig von ECL-Prüfungen ausgeschlossen.

Die Prüfung eines Kandidaten, bei dem eine Täuschung (Abschreiben, Benutzung unerlaubter Hilfsmittel usw.) nachgewiesen wird, wird als ungültig erklärt und der Kandidat wird von der ECL-Prüfung ausgeschlossen. Wird in der Bewertungsphase der Schriftlichen Kommunikation ein Plagiat entdeckt, gilt das als Prüfungstäuschung und die jeweilige Prüfungsleistung wird für ungültig erklärt.

Es ist untersagt, während der Prüfung schriftliche oder mündliche Informationen untereinander auszutauschen. Die Prüfungskandidaten dürfen nicht von Antwortbögen anderer abschreiben oder einander helfen.

Jeden Prüfungssicherheitsverstoß muss die Aufsichtsperson dem Prüfungsortverantwortlichen melden; notfalls kann sie die Prüfung undisziplinierter Prüfungskandidaten unterbrechen. Solche Vorkommnisse sind im Protokoll festzuhalten.

Gemäß den geltenden Richtlinien ist das Internationale ECL-Prüfungszentrum befugt, eine Prüfung zu annullieren, wenn Verstöße vorliegen. In solchen Fällen werden die Ergebnisse für ungültig erklärt und die Kandidaten erhalten keine Bewertung. Das Prüfungszentrum behält sich das Recht vor, betroffene Kandidaten von künftigen Prüfungen auszuschließen.

In Situationen, in denen schwerwiegende Verstöße die Fairness und Gleichbehandlung aller Prüfungsteilnehmer erheblich gefährden, kann das Prüfungszentrum den betroffenen Prüfungsort vorübergehend oder dauerhaft schließen. Wenn der Prüfungsort die Sicherheit der Prüfung durch vorsätzliche administrative Verstöße gefährdet (z. B. unerlaubte Änderung von Kandidatendaten), kann das Prüfungszentrum den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

Wird die Sicherheit der Prüfung durch Fehler des Prüfungsortes (z. B. Unaufmerksamkeit des Aufsichtspersonals) oder durch das Verhalten der Kandidaten (z. B. Kommunikation, Verwendung verbotener Hilfsmittel, Versuch des Fotografierens oder Entfernen von Prüfungsunterlagen) gefährdet, kann das Prüfungszentrum die Tätigkeit der Prüfungsstätte mit sofortiger Wirkung aussetzen. Die Aussetzung tritt unmittelbar in Kraft. Der Prüfungsort ist verpflichtet, registrierte Kandidaten über die Absage zu informieren und die Prüfungsgebühr zurückzuerstatten.

Falls das Internationale ECL-Prüfungszentrum davon Kenntnis erlangt, dass ein Kandidat einem Amt ein gefälschtes Zertifikat vorlegt, wird ihm die Anmeldung zu zukünftigen ECL-Sprachprüfungen untersagt.

Jede Person, die bei der Durchführung der ECL-Prüfungen mitwirkt, ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterschreiben.

Alle Prüfungsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Prüfungsorten und Privatpersonen ist es untersagt, die Testhefte bzw. die leeren oder ausgefüllten Antwortbögen zu kopieren oder zu vervielfältigen.

Nach der Prüfung

An der Bewertung der Prüfungsleistungen jeder Fertigkeit nehmen zwei Bewerter teil. Bei jedem Modul sind maximal 25 Punkte zu erreichen. Die Testhefte zum Leseverstehen und Hörverstehen beinhalten je 20 Items; der Punktwert jedes Items beträgt 1,25 Punkte. Für teilweise richtige Antworten werden keine Punkte vergeben.

Die Bewertung der Leistungen in der Schriftlichen und Mündlichen Kommunikation erfolgt mit Hilfe analytischer Bewertungsmethoden anhand von fünf Bewertungskriterien.

In der Schriftlichen Kommunikation kann jeder Prüfungskandidat in jedem Bewertungskriterium und in jeder Aufgabe von jedem Bewerter maximal 5 Punkte bekommen. So können insgesamt maximal 100 Rohpunkte vergeben werden. Nach der Bewertung beider Bewerter wird der Durchschnitt der vergebenen Punkte mittels einer Software berechnet.

In der Mündlichen Kommunikation bewerten beide Prüfer die Leistungen unabhängig voneinander und einigen sich anschließend bei jedem Kriterium auf einen gemeinsamen Punktewert (Konsensverfahren). Die maximale Modulpunktzahl beträgt 25 Punkte.

Nachträgliche Punkteanpassung. Die Ergebnisse der Prüfungsteile Lese- und Hörverstehen werden im Internationalen ECL-Prüfungszentrum mit klassischen und probabilistischen Methoden analysiert. Anhand dieser werden in begründeten Fällen nachträglich Items, die den statistischen Anforderungen nicht entsprechen, eliminiert. Der Punktewert der eliminierten Items wird jedem Prüfungskandidaten automatisch zugewiesen, unabhängig davon, ob die Frage richtig oder falsch beantwortet wurde.

Die Kandidaten werden spätestens am 30. Tag nach der schriftlichen Prüfung über die Prüfungsergebnisse benachrichtigt.

Prüfungskandidaten können sich entweder zu einer Gesamtprüfung (vier Fertigkeiten) oder zu modularen Prüfungen (Einzelmodule in beliebiger Kombination) anmelden. Ein Modul gilt als bestanden, wenn der Kandidat mindestens 60 % der erreichbaren Punktzahl im jeweiligen Modul erzielt hat. Eine Gesamtprüfung gilt als bestanden, wenn in allen vier Modulen mindestens 60 % erreicht wurden.

Für alle erfolgreich bestandenen Module eines Prüfungszeitraums wird ein Zertifikat ausgestellt. Wenn ein Prüfungskandidat nicht alle vier Module innerhalb desselben Prüfungszeitraums erfolgreich ablegt, diese jedoch innerhalb eines Jahres (gerechnet ab dem ersten Prüfungsdatum) besteht, kann auf Antrag ein Gesamtzertifikat ausgestellt werden, das alle vier Module und die Prüfungsdaten aufführt.

Wichtig: Die Regelung, dass in jedem Modul mindestens 60 % erreicht werden müssen, sowie die Möglichkeit zur Ausstellung eines Gesamtzertifikats gelten ausschließlich für Prüfungen ab August 2026 und sind auf frühere Prüfungen nicht anwendbar.

ECL-Sprachzertifikate für Deutsch und Englisch sind einsprachig und geben Informationen über das Ergebnis in der Zielsprache. Die Zertifikate der übrigen Prüfungssprachen sind zweisprachig und enthalten Informationen über die Ergebnisse in der Zielsprache und auf Englisch. Die Rückseite des Zertifikats enthält eine kurze Beschreibung der auf dem jeweiligen Niveau nachgewiesenen Sprachkompetenzen.

ECL-Sprachzertifikate haben keine zeitliche Gültigkeitsbegrenzung. Prüfungskandidaten wird jedoch empfohlen, sich bei der jeweiligen Institution oder Behörde zu informieren, da einzelne Institutionen eigene Regelungen hinsichtlich der Anerkennung von Zertifikaten haben können.

Prüfungskandidaten können zusätzlich zum gedruckten Zertifikat ein digitales Zertifikat beim jeweiligen Prüfungsort beantragen. Das digitale Zertifikat im PDF-Format ist für die elektronische Verwendung vorgesehen und kann nach der Ausstellung im Nutzerkonto der Kandidaten heruntergeladen werden. Es verfügt über digitale Sicherheitsmerkmale, die die Echtheit und eine sichere Verifizierung gewährleisten.

Jede/r Kandidat/in hat – bei Minderjährigen auch in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter – die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach der Ergebnismitteilung die bewerteten Prüfungsunterlagen einzusehen. Die Einsichtnahme erfolgt nach vorheriger Anmeldung durch das Ausfüllen eines Formulars und findet ausschließlich im Internationalen ECL-Prüfungszentrum (Ungarn, 7624 Pécs, Damjanich utca 30) statt.

Während der Einsichtnahme können folgende Materialien eingesehen werden: Aufgabenblätter, Antwortbögen, Bewertungsrichtlinien und die Aufnahme der mündlichen Prüfung (nur der Prüfungsteil „Monolog" aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes).

Ablauf der Einsichtnahme. Die Einsichtnahme erfolgt unter Aufsicht. Die Prüfungskandidaten dürfen ausschließlich handschriftliche Notizen zu ihren eigenen Lösungen anfertigen, und zwar nur mit den vom Prüfungszentrum bereitgestellten Materialien (Papier und Stift). Kopien oder elektronische Aufnahmen (z. B. mit dem Handy) der Antwortbögen oder Tonaufnahmen sind nicht gestattet.

Vor Verlassen des Raumes müssen die Notizen dem Aufsichtspersonal vorgelegt werden, welches diese überprüft und unterschreibt. Bei Regelverstößen (z. B. Anfertigung unerlaubter Notizen) wird ein Protokoll erstellt und die Notizen werden eingezogen. Am Ende der Einsichtnahme unterschreiben die Prüfungskandidaten eine Erklärung zur Einsichtnahme.

Kandidaten – bei Minderjährigen auch in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter – haben die Möglichkeit, ihre bewerteten Prüfungsunterlagen gemeinsam mit einer sprachlichen Fachkraft für 45 Minuten einzusehen und zu besprechen. Ziel der Prüfungsberatung ist es, die Bewertung zu erläutern, offene Fragen zu klären und individuelle Empfehlungen für die weitere Vorbereitung zu geben.

Während der Einsicht mit Beratung dürfen die Kandidaten ausschließlich handschriftliche Notizen zu ihren eigenen Lösungen anfertigen, und zwar nur mit den vom Prüfungszentrum bereitgestellten Materialien. Kopien oder elektronische Aufnahmen sind nicht gestattet.

Prüfungskandidaten können innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Einspruch erheben oder eine Drittbewertung beantragen. Ein Einspruch kann im Falle eines Rechenfehlers oder bei einem Verstoß gegen die Prüfungsvorschriften erhoben werden; eine Drittbewertung kann für die schriftlichen Module und die Mündliche Kommunikation beantragt werden, die dann von einem dritten Bewerter neu bewertet werden.

Die Antragsformulare sind auf der Webseite eclexam.eu/deutsch/ herunterzuladen und müssen innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse am Prüfungsort eingereicht werden. Der Leiter des Internationalen ECL-Prüfungszentrums entscheidet innerhalb von 30 Tagen und teilt seine schriftlich begründete Entscheidung dem Antragsteller mit. Das Internationale ECL-Prüfungszentrum kann die Prüfungsergebnisse in beiden Verfahren modifizieren.

Anträge auf Duplikate sind an das Internationale ECL-Prüfungszentrum oder den örtlichen Prüfungsort zu richten. Das entsprechende Formular ist von der Homepage des Prüfungszentrums herunterzuladen.

Duplikatzertifikate können innerhalb von drei Jahren nach dem Prüfungsdatum ausgestellt werden.

Wenn das Zertifikat falsche Angaben enthält, wird auf Antrag des Prüfungskandidaten ein korrigiertes Zertifikat ausgestellt (z. B. bei Namensänderungen oder Schreibfehlern).

Die Kosten für das Duplikat trägt die Seite, die für die falschen Angaben verantwortlich ist.

Die Antwortbögen sowie die Audioaufnahmen der mündlichen Prüfungen werden im Internationalen ECL-Prüfungszentrum drei Jahre lang archiviert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen sicher vernichtet.

Informationen bezüglich der Datensicherheit und des Datenschutzes sind auf der Homepage des Internationalen ECL-Prüfungszentrums zu finden:
https://eclexam.eu/wp-content/uploads/Regulations_for_Protecting_Data_University_of_Pecs.pdf