Prüfungen für Kandidaten mit Spezifischem Bedarf
Um die Chancengleichheit zu gewährleisten, sorgt das ECL-Prüfungszentrum für entsprechende Prüfungsdurchführungsbedingungen bei Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf. Die Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf, die diesen Status durch ein ärztliches Attest belegen, haben einen Anspruch auf individuelle Lösungsmöglichkeiten zur Prüfungsdurchführung.
Das Antragsformular zur Sicherung individueller Prüfungsdurchführung steht den Prüfungskandidaten an den Prüfungsorten, im ECL-Prüfungszentrum und auch elektronisch unter folgendem Link zur Verfügung:
Die Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf bzw. mit Lernbehinderung haben ihren Antrag zur Sicherung einer individuellen Prüfungsdurchführung bis zum Anmeldeschluss an den jeweiligen Prüfungsort einzureichen. Im Antrag kann der Prüfungskandidat angeben, welche Hilfe er in der Prüfung benötigt, und ob er einen Laptop verwenden möchte. Einem Antrag ist in jedem Fall ein ärztliches Attest beizulegen. Der Prüfungsort leitet diesen Antrag an das ECL-Prüfungszentrum weiter.
Mit einem nachträglich eingereichten ärztlichen Attest kann eine individuelle Prüfungsdurchführung NICHT gesichert werden. In diesem Fall kann der Prüfungskandidat seine Prüfung ohne Gebühr auf den nächsten Prüfungstermin verschieben.
Über die Sicherung einer individuellen Prüfungsdurchführung anhand eines ärztlichen Attests entscheidet der Referent zur Chancengleichheit des ECL-Prüfungszentrums. Seine Entscheidung leitet er bis zum Prüfungseinteilungstermin an den jeweiligen Prüfungsort weiter. Bei der individuellen Prüfungsdurchführung werden keine inhaltlichen Änderungen des Prüfungsmaterials vorgenommen. Abweichungen betreffen ausschließlich das Format der Sprachprüfungen.
Über die eingereichten Anträge trifft das Prüfungszentrum in jedem Einzelfall individuell seine Entscheidung. Bei der Wahl der erforderlichen Maßnahmen werden die im ärztlichen Attest festgelegten Diagnosen und der individuell formulierte Anspruch des Prüfungskandidaten berücksichtigt.
Im Rahmen der individuellen Prüfungsdurchführung bietet das ECL-Prüfungszentrum folgende Abweichungen von der Standardprüfung an:
Im Fall von Dyslexie oder Dysgraphie erhält der Prüfungskandidat die Testhefte im speziellen Format gedruckt: auf hellgelbem Papier, mit größeren Buchstaben, 1,5-fachem Zeilenabstand, speziellem Buchstabentyp (Dyslexie-Schrift), ohne Blocksatzformat. Die Zeit für die schriftlich zu lösenden Prüfungsaufgaben kann um 30 % verlängert werden.
Im Fall von Dysgraphie kann der Prüfungskandidat – sofern dies durch das ärztliche Attest begründet ist – seine Aufgaben auf einem Laptop ohne Internetanschluss und mit integriertem elektronischem Wörterbuch schreiben. Im Prüfungsteil Hörverstehen können die Prüfungsaufgaben auf Wunsch laut vorgelesen werden, sofern das ärztliche Attest dies bestätigt.
Im Fall einer Hörbeeinträchtigung werden die Aufgaben im Prüfungsteil Hörverstehen dreimal abgespielt. Prüfungskandidaten können Kopfhörer verwenden oder die Aufnahme in einem Sonderraum in erhöhter Lautstärke anhören. Bei schwerer Hörbeeinträchtigung stellt der Prüfungsort einen Fachmann zur Verfügung, der den Text vorliest, damit der Kandidat von den Lippen ablesen kann. Der Prüfungsort berücksichtigt dabei die Befangenheitsregeln. Im Prüfungsteil Mündliche Kommunikation kann der Prüfungskandidat allein, ohne Prüfungspartner, an der Prüfung teilnehmen.
Im Fall einer Sehbehinderung stellt das Prüfungszentrum die Prüfungsmaterialien in speziellem Format zur Verfügung: im vergrößerten Format, mit größerem Zeilenabstand und in der Schriftart Verdana. Die Zeit für die schriftlich zu lösenden Prüfungsaufgaben kann um 30 % verlängert werden.
Im Fall von Blindheit darf der Prüfungskandidat im schriftlichen Teil seinen eigenen Laptop mit Vorleseprogramm benutzen. Im Prüfungsteil Hörverstehen kann auf Wunsch ein Fachmann zur Verfügung gestellt werden, der die Aufnahme abspielt und die Fragen vorliest – unter Berücksichtigung der Befangenheitsregeln. Im Prüfungsteil Mündliche Kommunikation verzichtet das ECL-Prüfungszentrum bei blinden Kandidaten auf die visuelle Unterstützung; das Thema für den Monolog wird mündlich durch den Prüfer vorgegeben.
Im Fall einer motorischen Beeinträchtigung können Prüfungskandidaten ihren eigenen Laptop ohne Internetanschluss verwenden. In diesem Fall erhält der Prüfungskandidat die Testaufgaben in elektronischer Form. Die Zeit für die schriftlich zu lösenden Prüfungsaufgaben kann um 30 % verlängert werden.
Prüfungskandidaten mit anderen speziellen Behinderungen werden unter Berücksichtigung der rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen in Einzelfällen durch Sondermaßnahmen zur Prüfungsdurchführung unterstützt. Bei der individuellen Prüfungsdurchführung werden keine inhaltlichen Änderungen des Prüfungsmaterials vorgenommen. Abweichungen betreffen ausschließlich das Format der Prüfungsmaterialien.