Einspruch und Neubewertung
Einspruch
Prüfungskandidaten können innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Einspruch erheben. Einen Einspruch können Sie entweder bei einem Fehler in der Errechnung der Ergebnisse oder bei einem Verstoß gegen die Prüfungsvorschriften einreichen. Nach Eintreffen des Antrags auf Einspruch wird die Bewertung der einzelnen Prüfungsteile (Leseverstehen / Hörverstehen / Mündliche Kommunikation / Schriftliche Kommunikation) und die Errechnung der Ergebnisse administrativ überprüft.
Gebühr: Kostenlos.
Frist: Innerhalb von 15 Tagen nach der Ergebnismitteilung.
Füllen Sie das untenstehende Formular aus und schicken Sie es an Ihr lokales Prüfungszentrum:
Prüfungszentren suchenNeubewertung
Die Kandidaten können innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse die Neubewertung ihrer Leistungen durch einen dritten Bewerter beantragen. Dem Antragsteller wird innerhalb von 15 Tagen die schriftlich formulierte Entscheidung mit Begründung zugeschickt. Sollte aufgrund der Neubewertung ein Modul als bestanden gelten, sorgt das ECL-Prüfungszentrum für die Ausstellung des Zertifikats.
Gebühr: 25,00 EUR pro Prüfungsteil.
Frist: Innerhalb von 15 Tagen nach der Ergebnismitteilung.
Füllen Sie das untenstehende Formular aus und schicken Sie es per E-Mail an den Prüfungsort, an dem die Prüfung abgelegt wurde:
Prüfungszentren suchenBitte schicken Sie den Überweisungsbeleg Ihrem Prüfungsort in einer E-Mail zu. Ohne den Überweisungsbeleg kann die Neubewertung nicht durchgeführt werden.