Handbuch für Kandidaten und Lehrkräfte
Eine vollständige Übersicht zum ECL-Prüfungssystem – mit Informationen zu Zielen, Anmeldeverfahren, Prüfungsregeln, Ergebnissen, Zertifikaten sowie detaillierten Prüfungsanforderungen für alle GER-Niveaustufen.
Das ECL-Prüfungssystem
Ziele, Aufgaben und Mission des ECL
Das ECL-Konsortium (European Consortium for the Certificate of Attainment in Modern Languages) ist ein Zusammenschluss von Institutionen, die europäische Sprachen vertreten. Das ECL verfolgt folgende Ziele und Aufgaben, um das Sprachenlernen in Europa und weltweit zu fördern:
- Förderung des gegenseitigen Erlernens der europäischen Sprachen (insbesondere der weniger weit verbreiteten und verwendeten Sprachen), sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Kontext, durch die Entwicklung und Verbreitung eines standardisierten Sprachprüfungssystems.
- Bereitstellung einheitlicher, zuverlässiger und valider Standards für die Bewertung von Sprachkenntnissen mithilfe der ECL-Sprachprüfung, eines standardisierten Testsystems, das an die Sprachen der EU-Mitgliedstaaten und Kandidatenländer angepasst ist.
- Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Sprachzertifikaten und Prüfungsergebnissen in den einzelnen Sprachen für Kandidaten und Stakeholder (z. B. Arbeitgeber) durch die ECL-Prüfung im Einklang mit den Vereinheitlichungsbestrebungen der Europäischen Union.
Prüfungstermine, Anmeldeverfahren und Gebühren
Das Internationale ECL-Prüfungszentrum (im Folgenden Prüfungszentrum) veröffentlicht die Prüfungstermine und Anmeldeverfahren auf der Homepage des Konsortiums (https://eclexam.eu/deutsch/prufungstermine/).
Für die ECL-Sprachprüfungen können sich Personen anmelden, die im Kalenderjahr der Anmeldung ihr 14. Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung erfolgt online auf der Webseite des Internationalen ECL-Prüfungszentrums. Für die Anmeldung stehen den Prüfungskandidaten 3 Wochen vor Ablauf der Anmeldefrist zur Verfügung.
Die Kandidaten müssen den Einzahlungsbeleg bis zur Anmeldefrist per E-Mail dem Prüfungsort zuschicken, ohne diesen ist die Anmeldung ungültig. Der Anmeldeschluss ist 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungskandidaten bekommen per E-Mail die Bestätigung ihrer Anmeldung, sowie Informationen bezüglich der Einzahlung der Prüfungsgebühren.
Die bei der Online-Anmeldung angegebenen Daten müssen mit den Angaben im Reisepass/Ausweis des Kandidaten übereinstimmen. Sollten sich nach der Anmeldung Änderungen in den persönlichen Angaben ergeben (Name, Adresse u. Ä.), muss der Prüfungsort umgehend elektronisch darüber informiert werden, um die Änderungen in der Prüfungsdatei durchführen zu können.
Um die Chancengleichheit aller Prüfungskandidaten zu gewährleisten, sorgt das Prüfungszentrum für entsprechende Prüfungsbedingungen bei Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf. Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf, die diesen Status durch ein ärztliches Attest belegen, haben einen Anspruch auf individuelle Lösungsmöglichkeiten zur Prüfungsdurchführung.
Die Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf bzw. mit Lernbehinderung haben ihren Antrag zur Sicherung einer individuellen Prüfungsdurchführung am jeweiligen Prüfungsort einzureichen. Das Antragsformular zur Sicherung einer individuellen Prüfungsdurchführung steht den Prüfungskandidaten an allen Prüfungsorten zur Verfügung und ist elektronisch auf der Webseite des Prüfungszentrums zu finden.
Die medizinischen Unterlagen müssen der Anmeldung in jedem Fall beigefügt werden. Mit einem nachträglich eingereichten ärztlichen Attest kann eine individuelle Prüfungsdurchführung nicht gesichert werden. In diesem Fall kann der Prüfungskandidat seine Prüfung jedoch kostenlos auf einen späteren Prüfungstermin verschieben.
Über den Antrag entscheidet das Internationale ECL-Prüfungszentrum. Bei der individuellen Prüfungsdurchführung werden keine inhaltlichen Änderungen des Prüfungsmaterials durchgeführt, die Abweichungen betreffen ausschließlich das Format der Prüfungsmaterialien.
Die ECL-Prüfungszentren können die Prüfungsgebühren eigenständig festlegen. Detaillierte Informationen über die aktuell geltenden Prüfungsgebühren erhalten Sie am jeweiligen Prüfungsort.
Nach Einzahlung der Prüfungsgebühr ist der Prüfungskandidat berechtigt, die Prüfung abzulegen oder sie einmal auf einen schriftlich gestellten Antrag hin, gegen eine Gebühr, auf den nächsten Prüfungstermin zu verschieben.
Eine Rückerstattung der eingezahlten Prüfungsgebühren ist nicht möglich. Die Prüfungskandidaten, die nicht zur Prüfung erschienen sind und die Möglichkeit zum Verschieben der Prüfung nicht in Anspruch genommen bzw. versäumt haben, können die Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet bekommen. Die Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin ist nur dann möglich, wenn die Prüfungsgebühr erneut bezahlt wird.
Wenn ein Prüfungskandidat aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Prüfung erschienen ist und seinen Antrag auf Rückerstattung mit entsprechenden Beweisen belegt, liegt es im Ermessen der zuständigen ECL-Prüfungsstelle, 40% der Gebühr zurückzuerstatten. Dem Antrag wird nur dann stattgegeben, wenn dieser spätestens einen Tag vor der Prüfung am Prüfungsort eingetroffen ist. Die Gebühr für eine bereits verschobene Prüfung kann ebenfalls nicht zurückerstattet werden.
Sollte der Prüfungskandidat am Tag der Prüfung verhindert sein, ist er berechtigt, gegen Gebühr einen Antrag auf Verschiebung der Prüfung zu stellen. Der Antrag ist dem ECL-Prüfungsort zuzuschicken, bei dem sich der Prüfungskandidat zur Prüfung angemeldet hat. Der Prüfungsort hat das Recht, dem Antrag auf Grundlage der eingereichten Unterlagen stattzugeben oder ihn abzulehnen.
Das Antragsformular zur Verschiebung der Prüfung ist auf der Webseite des Internationalen ECL-Prüfungszentrums verfügbar. Das Einreichen des Formulars bedeutet keine automatische Verschiebung der Prüfung. Die Prüfungskandidaten werden gebeten, ihren Antrag ausführlich zu begründen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise beizulegen, die den angegebenen Grund belegen (z. B. ärztliches Attest, amtliche Bescheinigung, Bescheinigung einer Militär- oder Polizeibehörde). Als Begründung können auch persönliche oder familiäre Gründe angegeben werden.
Wird dem Antrag stattgegeben, kann die Prüfung auf den nächsten Prüfungstermin verschoben werden. Eine bereits verschobene Prüfung kann nicht erneut verschoben werden.
Hat sich ein Prüfungskandidat zu einer Gesamtprüfung angemeldet, kann nur die gesamte Prüfung auf den nächsten Prüfungstermin verschoben werden. Prüfungskandidaten, die sich innerhalb desselben Prüfungszeitraums zu mehreren Modulen angemeldet haben, können ausschließlich alle Module, für die sie angemeldet sind, gemeinsam verschieben; einzelne Module können nicht separat verschoben werden.
Die Frist für die Einreichung eines Antrags auf Prüfungsverschiebung beträgt 10 Tage nach dem ursprünglichen Prüfungstermin.
Allgemeiner Ablauf
- Der Prüfungskandidat füllt das Formular „Antrag auf Prüfungsverschiebung" aus.
- Das Formular ist zusammen mit den entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsort einzureichen, an dem die Prüfung abgelegt werden sollte: https://eclexam.eu/deutsch/prufungsorte/
- Der Prüfungsort entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen über die Annahme oder Ablehnung des Antrags und informiert den Kandidaten entsprechend.
- Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Prüfungskandidat über die Höhe der Gebühr sowie die Zahlungsfrist informiert.
Anweisungen für Prüfungskandidaten
Ausweispflicht, verbotene Gegenstände, Verhalten während der Prüfung und Konsequenzen bei Verstößen.
Prüfungskandidaten müssen ihre Identität mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis). Kann ein Prüfungskandidat keinen dieser Ausweise vorlegen, ist der Prüfungsort verpflichtet, seine Teilnahme an der Prüfung abzulehnen.
Die Prüfungskandidaten dürfen keine Mobiltelefone, Aufnahmegeräte, Smartwatches, Kopf- oder Ohrhörer oder andere elektronische Hilfsmittel jeglicher Art in den Prüfungsraum mitnehmen. Das Personal an den lokalen Prüfungsorten ist berechtigt, Metalldetektoren einzusetzen, wenn die Prüfungskandidaten nach Vorlage eines Ausweisdokuments die Prüfungsräume betreten, um sicherzustellen, dass keine derartigen Geräte mitgebracht werden. Darüber hinaus sind andere Gegenstände wie Taschen, Bücher, Notizbücher sowie gedruckte oder handschriftliche Materialien in den Prüfungsräumen nicht erlaubt.
Während der Sprachprüfungen dürfen die Prüfungskandidaten Skizzen bzw. Entwürfe schreiben, aber diese dürfen sie nur in den Testheften für Lesen, Schreiben und Hören formulieren. Am Ende des Testheftes „Schriftliche Kommunikation" gibt es zudem eine Notizseite, auf der die Kandidaten Entwürfe verfassen können. Wörterbücher dürfen ausschließlich für den Teil „Schriftliche Kommunikation" verwendet werden.
Nur in schwarzer oder blauer Tinte ausgeführte Aufgabenlösungen werden bewertet.
Während der Prüfung der schriftlich getesteten Fertigkeiten dürfen die Prüfungskandidaten den Prüfungsraum nicht verlassen, außer wenn sie auf die Toilette gehen müssen oder sich nicht wohl fühlen. In solchen Fällen können Prüfungskandidaten den Prüfungsraum nur in Begleitung einer Aufsichtsperson verlassen.
Wenn ein Prüfungskandidat während der organisatorischen Anweisungsphase zum Leseverstehen ankommt, kann er im Prüfungsraum einen Platz zugewiesen bekommen. Die Zeit zum Lösen der Aufgaben kann jedoch in diesem Fall nicht verlängert werden.
Während der Prüfung zum Hörverstehen darf nach dem Einschalten des Tonträgers kein Prüfungskandidat mehr den Prüfungsraum betreten.
Sollte der Prüfungskandidat die Prüfungsbedingungen beanstanden, kann er seine Bemerkungen unmittelbar nach dem jeweiligen Prüfungsteil schriftlich formulieren und sie nach der Prüfung dem Leiter des Prüfungsortes oder dessen Vertreter übergeben.
Bei den schriftlichen Prüfungen müssen die ECL-Prüfungsorte, um Personentäuschungen vorzubeugen, strenge Identitätskontrollen durchführen, und zwar mit Hilfe eines Vergleichs der abgegebenen Antwortbögen und der gültigen Ausweisdokumente. Diese bleiben während der schriftlichen Prüfung auf den Tischen der Prüfungskandidaten und werden bei der Abgabe der Antwortbögen zur Kontrolle vorgezeigt.
Im Falle von Betrug (z. B. einer Personentäuschung): Es muss ein Protokoll aufgesetzt werden und der Prüfungsort muss das Prüfungszentrum über den Vorfall informieren. Das Prüfungszentrum hat das Recht, den Prüfungskandidaten und alle an der Identitätstäuschung beteiligten Personen endgültig von den ECL-Prüfungen auszuschließen.
Nachgewiesene Täuschung (z. B. Abschreiben, Benutzung unerlaubter Hilfsmittel usw.): Die Prüfung des Prüfungskandidaten wird als ungültig erklärt und der Prüfungskandidat wird von der ECL-Prüfung endgültig ausgeschlossen.
Wird in der Bewertungsphase der Schriftlichen Kommunikation eine Täuschung bzw. ein Plagiat entdeckt, gilt das als Prüfungstäuschung und die jeweilige Prüfungsleistung wird für ungültig erklärt. Es ist untersagt, während der Prüfung schriftliche oder mündliche Informationen untereinander auszutauschen. Die Prüfungskandidaten dürfen nicht von Antwortbögen anderer abschreiben oder einander helfen.
Jeden Prüfungssicherheitsverstoß muss die Aufsichtsperson dem Prüfungsortverantwortlichen melden; notfalls kann er die Prüfung undisziplinierter Prüfungskandidaten unterbrechen. Das ist besonders in solchen Fällen begründet, wenn das Verhalten des Prüfungskandidaten die Arbeit anderer Prüfungskandidaten bzw. die Sicherheit der Prüfung gefährdet. Solche Vorkommnisse sind im Protokoll festzuhalten.
Wenn während der Prüfung der Prüfungsort die Sicherheit der Prüfung durch ein absichtlich verursachtes Verwaltungsfehlverhalten gefährdet (z. B. durch nachträgliche Änderung eines Namens), kann das Prüfungszentrum den Vertrag einseitig mit sofortiger Wirkung kündigen.
Wenn während der Prüfung die Sicherheit der Prüfung aufgrund eines Verschuldens des Prüfungsortes (z. B. Unaufmerksamkeit der Aufsichtspersonen, Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Prüfung) oder durch das Verhalten der Prüfungskandidaten (z. B. Kommunikation zwischen den Prüfungskandidaten, Nutzung verbotener Hilfsmittel, Versuch, das Prüfungsmaterial zu fotografieren, Entfernen der Tests aus dem Prüfungsraum) gefährdet wird, kann das Prüfungszentrum den Prüfungsort mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder dauerhaft schließen. Die Aussetzung tritt sofort in Kraft. Falls zu diesem Zeitpunkt bereits Anmeldungen für die nächste Prüfung laufen, ist der Prüfungsort verpflichtet, die angemeldeten Prüfungskandidaten darüber zu informieren, dass die Prüfung abgesagt wird. Der Prüfungsort ist verpflichtet, die Prüfungsgebühren an die Prüfungskandidaten zurückzuerstatten.
Die Bedingungen für die Aufhebung der Aussetzung werden dem Prüfungsort vom Prüfungszentrum nach Abschluss der Untersuchung mitgeteilt. Das Prüfungszentrum ist berechtigt, den Vertrag nach Klärung des Falls zu kündigen. In den oben genannten Fällen ist das Prüfungszentrum gegenüber den Prüfungskandidaten nicht verpflichtet, eine Ersatzprüfung anzubieten, und es kann kein neuer Vertrag zwischen den Partnern geschlossen werden.
Wenn das Internationale ECL-Prüfungszentrum davon Kenntnis erlangt, dass ein Kandidat einer offiziellen Stelle ein gefälschtes Zertifikat vorgelegt hat, wird der Kandidat von der Anmeldung zu künftigen ECL-Prüfungen ausgeschlossen.
Alle Mitarbeiter, die an der Durchführung von Sprachprüfungen beteiligt sind, unterzeichnen eine Vertraulichkeitserklärung.
Alle Prüfungsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Prüfungsorten und Privatpersonen ist es untersagt, die Testhefte bzw. die leeren oder ausgefüllten Antwortbögen zu kopieren.
Prüfungsergebnisse und Zertifikate
Wann und wie Kandidaten benachrichtigt werden und welche Zertifikate ausgestellt werden.
Die Kandidaten werden spätestens am 30. Tag nach der schriftlichen Prüfung über die Prüfungsergebnisse benachrichtigt.
Prüfungskandidaten können sich entweder zu einer Gesamtprüfung anmelden, die alle vier Fertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen) umfasst, oder zu modularen Prüfungen, bei denen von den vier zuvor genannten Fertigkeiten einzelne Fertigkeiten in beliebiger Kombination abgelegt werden können.
Ein Modul gilt als bestanden, wenn der Prüfungskandidat mindestens 60 % der erreichbaren Punktzahl im jeweiligen Modul erzielt hat. Eine Gesamtprüfung gilt als bestanden, wenn in allen vier Modulen mindestens 60 % erreicht wurden.
Für alle erfolgreich bestandenen Module eines Prüfungszeitraums wird ein Zertifikat ausgestellt. Erzielt ein Prüfungskandidat in einem oder mehreren Modulen mindestens 60 %, werden diese erfolgreich bestandenen Module auf dem Zertifikat aufgeführt.
Wenn ein Prüfungskandidat nicht alle vier Module innerhalb desselben Prüfungszeitraums erfolgreich ablegt, diese jedoch innerhalb eines Jahres (gerechnet ab dem ersten Prüfungsdatum) besteht, kann auf Antrag ein Gesamtzertifikat ausgestellt werden, das alle vier Module und die Prüfungsdaten aufführt.
Die Zertifikate werden vom Prüfungszentrum an die Prüfungsorte versandt, an denen die Prüfungen abgelegt wurden. Die Sprachprüfungszertifikate werden den Kandidaten direkt vom Personal des Prüfungsortes ausgehändigt.
Zeugnisduplikate und Korrektur in Zeugnissen
Bei Verlust eines internationalen ECL-Zertifikates stellt das Internationale ECL-Prüfungszentrum ein Duplikat aus. Anträge auf Duplikate sind an das Internationale ECL-Prüfungszentrum oder das örtliche Prüfungszentrum zu richten. Das entsprechende Formular ist von der Homepage des Prüfungszentrums herunterzuladen.
Wenn das Zertifikat falsche Angaben enthält, wird auf Antrag des Prüfungskandidaten ein neues Zertifikat ausgestellt. Die Kosten für das Duplikat trägt die Seite, die für die falschen Angaben verantwortlich ist.
Allgemeine Informationen zum ECL-Prüfungssystem
Hintergrund, Sprachen, Prüfungsmerkmale, Struktur, Zuverlässigkeit und Prüfungsorte.
Das ECL Konsortium wurde 1992 nach einer mehrjährigen fachlichen Vorbereitungsphase von mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Sitz in London gegründet. Das Projekt wurde zunächst durch das ERASMUS-Programm und später durch das LINGUA-Programm unterstützt. Ziel des Konsortiums war die Entwicklung eines einheitlichen Sprachprüfungssystems für die Sprachen der Europäischen Union.
Im Einklang mit den Vereinheitlichungsbestrebungen der EU wollten die Gründungsmitglieder erreichen, dass Sprachzertifikate international vergleichbar und gegenseitig anerkannt werden, ohne dass ein zusätzliches Nostrifikationsverfahren notwendig ist.
Die fachliche Betreuung der ECL Sprachprüfungen übernehmen in den einzelnen Ländern namhafte Universitäten und Fremdspracheninstitute. Diese Institutionen sind für die Erstellung der Prüfungsaufgaben sowie für deren Bewertung verantwortlich.
Basierend auf den einheitlichen Kriterien, die während der ersten Phase der Standardisierung festgelegt wurden, sind ECL-Prüfungen derzeit in Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Hebräisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch verfügbar.
Die Prüfungen sind dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) angepasst und werden auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 durchgeführt.
Die Inhalte und die Form der Tests wurden von erfahrenen Sprachwissenschaftlern und Experten auf dem Gebiet der Leistungsmessung entwickelt und durch umfangreiche Pilotprüfungen überprüft. Ziel der ECL-Prüfungen ist es festzustellen, ob die Kandidaten in der Lage sind, in alltäglichen Situationen sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgreich zu kommunizieren.
Prüfungskandidaten können sich entweder zu einer Gesamtprüfung anmelden, die alle vier Fertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen) umfasst, oder zu modularen Prüfungen, bei denen von den vier zuvor genannten Fertigkeiten einzelne Fertigkeiten in beliebiger Kombination abgelegt werden können.
Die mündliche Prüfung findet vor einer Prüfungskommission (Bewerter und Moderator) statt: Die beiden Prüfungskandidaten führen ein Gespräch zu vorgegebenen Themen und äußern anschließend einzeln ihre Gedanken zu einer Bildmontage. Das Testen der drei anderen Fertigkeiten wird schriftlich durchgeführt.
Ein besonders wichtiges Merkmal der ECL-Sprachprüfungen ist ihre Vergleichbarkeit. Diese wird durch einheitliche Prüfungsstrukturen, identische Bewertungsprinzipien und vergleichbare Aufgabentypen in allen Sprachen gewährleistet. Dadurch wird die internationale Vergleichbarkeit der Sprachzertifikate sichergestellt.
Auch die Zuverlässigkeit der Prüfungen spielt eine zentrale Rolle. Alle Prüfungsaufgaben werden vorgetestet und sowohl Testersteller als auch Bewerter nehmen regelmäßig an Vertiefungsschulungen teil. Zusätzlich wird das Prinzip der doppelten Bewertung angewendet, um eine objektive und faire Bewertung zu gewährleisten.
Eine ECL-Prüfung kann weltweit an zahlreichen Orten abgelegt werden. Die Liste aller Prüfungsorte ist auf der ECL-Webseite abrufbar.
Prüfungsteile
Die vier getesteten Fertigkeiten und die Bewertungskriterien für jede Fertigkeit. Musterprüfungen sind verfügbar unter https://eclexam.eu/deutsch/mustertests/.
Die Prüfung bewertet die Fähigkeit des Kandidaten, kurze, einfache Texte allgemeinen Inhalts zu verstehen (z. B. Ankündigungen, kurze Reiseinformationen, kurze Nachrichten, Fahrpläne, Artikel, Geschichten).
Musterprüfungen sind hier verfügbar: https://eclexam.eu/deutsch/mustertests/.
Die Prüfung bewertet die Fähigkeit des Kandidaten, kurze Texte zu alltäglichen Situationen zu verfassen, einschließlich allgemeiner Informationen. Auf jedem Prüfungsniveau der schriftlichen Kommunikationsaufgaben dürfen die Prüfungskandidaten ein ein- oder zweisprachiges (aber kein thematisches) Wörterbuch mitbringen und verwenden.
Bewertungskriterien
Die Bewertungskriterien der Schriftlichen Kommunikation sind:
- Formale Korrektheit (Morphologie und Syntax) — 0–5 Punkte
- Schriftliche Korrektheit (Textstrukturierung und Orthographie) — 0–5 Punkte
- Wortschatz (Umfang und aktive Beherrschung) — 0–5 Punkte
- Stil (pragmatische und soziolinguistische Angemessenheit) — 0–5 Punkte
- Kommunikative Effektivität (Erfüllung der Aufgabe) — 0–5 Punkte
Musterprüfungen sind hier verfügbar: https://eclexam.eu/deutsch/mustertests/.
Der Prüfungsteil umfasst zwei Aufgaben mit jeweils zehn Items. Der Prüfungskandidat muss nachweisen, dass er der jeweiligen Niveaustufe angepasste gesprochene Texte versteht.
Musterprüfungen sind hier verfügbar: https://eclexam.eu/deutsch/mustertests/.
Die Prüfung zur Mündlichen Kommunikation wird in Form einer Paarprüfung durchgeführt. Die Prüfungskandidaten haben die Möglichkeit, ihre Prüfungspartner zu nennen und dies auf dem Anmeldeformular zu vermerken. Falls dies nicht geschieht, erfolgt die Einteilung der Kandidaten nach dem Zufallsprinzip. Bei einer ungeraden Anzahl an Prüfungskandidaten werden sie in Dreiergruppen geprüft.
Teil 1 — Vorstellung (3–5 Minuten) — wird nicht bewertet
Das Ziel dieses Prüfungsteils besteht darin, die Kandidaten auf die Prüfung einzustimmen.
Teil 2 — Gelenktes Gespräch (5–8 Minuten)
Der Moderator der Prüfung beginnt ein Gespräch über ein vorgegebenes Thema und fördert einen Dialog zwischen den beiden Kandidaten, indem er/sie einige Fragen zum Thema stellt.
Teil 3 — Selbstständige Äußerung (5–8 Minuten)
Die Prüfungskandidaten äußern sich monologisch zum Thema einer Bildmontage, die vom Computer vorgegeben wird. Der Moderator kann notfalls mit weiteren, der Niveaustufe angemessenen Fragen den Kandidaten weitere Anregungen geben.
Bewertungskriterien
Die maximal erreichbare Punktzahl für die Leistung in der mündlichen Kommunikation sind 25 Ergebnispunkte. Die Bewertungskriterien sind:
- Formale Korrektheit (Morphologie und Syntax) — 0–5 Punkte
- Mündliche Korrektheit (Aussprache, Prosodie und Flüssigkeit) — 0–5 Punkte
- Wortschatz (Umfang und aktive Beherrschung) — 0–5 Punkte
- Stil (pragmatische und soziolinguistische Angemessenheit) — 0–5 Punkte
- Kommunikative Effektivität (Erfüllung der Aufgabe) — 0–5 Punkte
Beschreibung der Anforderungen für die ECL-Prüfungen
Das erforderliche Niveau der kommunikativen Fähigkeiten ist in allen Prüfsprachen einheitlich und basiert auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), während Syntax und Morphologie je nach spezifischer Sprache variieren. Die folgende Beschreibung dient als Beispiel basierend auf der Deutschprüfung.
- Kommunikation herstellen und aufrechterhalten
- Soziale Kontakte herstellen:
- sich begrüßen und sich verabschieden
- sich und andere vorstellen
- sich bedanken
- sich entschuldigen
- um Aufmerksamkeit bitten
- Persönliche Informationen austauschen
- Personen, Orte und Dinge lokalisieren, identifizieren und beschreiben
- Vorlieben, Abneigungen, Vorzüge und Vergleiche ausdrücken
- Angebote, Vorschläge, Bitten, Einladungen und Erlaubnisse formulieren, annehmen bzw. zurückweisen
- Ereignisse zeitlich beschreiben:
- Informationen über vergangene Ereignisse und Handlungen geben und verstehen
- Informationen über gewohnheitsmäßige Ereignisse und Handlungen geben und verstehen
- Informationen über zukünftige Ereignisse und Handlungen geben und verstehen
- Spezifische Informationen über Daten, Zeiten, Mengen, Zahlen, Preise, Wetter etc. geben und verstehen
Syntax
- Positive und negative Aussagesätze
- Wort-/Satzfragen
- Aufforderungen
- Verben und ihre Ergänzungen
- Gebrauch der Adjektive
- Gebrauch der temporalen, lokalen und modalen Adverbien
- Gebrauch der Modalverben: Modalverb als Vollverb und Modalverb + Vollverb
- Konjunktionen: und, aber, oder, sondern, denn
- Zahlen
Morphologie
- Artikel (bestimmter, unbestimmter und Negativartikel)
- Personalpronomen / Possessivpronomen
- Konjugation im Präsens, Präteritum, Perfekt
- Hilfsverben
- Trennbare Verben
- Modalverben: können, müssen, wollen, dürfen, sollen
- Adjektivdeklination
- Präpositionen mit Akkusativ, Dativ und Wechselpräpositionen
Lexik
Grundwortschatz zur Bewältigung von Alltagssituationen und der kommunikativen Aufgaben (s. Themenliste)
- der Stufe entsprechendes standardsprachliches Deutsch, das mit einer angemessenen Sprechgeschwindigkeit gesprochen wird
- Alltagssprache, auch einige umgangssprachliche Ausdrücke
| Modul | Zeit / Punkte | Umfang / Aufgaben |
|---|---|---|
| Hörverstehen | ca. 15–20 Minuten · 25% / 25 Punkte | ca. 400–600 Wörter. Die Texte werden zweimal abgespielt. Eine der Schwierigkeit der Aufgabe entsprechende Zeit wird für das Lesen der Anweisungen und für die Bearbeitung nach der ersten und der zweiten Wiedergabe eingeräumt. |
| Mündliche Kommunikation | ca. 20 Minuten · 25% / 25 Punkte | Paarprüfung mit folgenden Teilen: Vorstellung, gelenktes Gespräch zum vorgegebenen Thema, selbstständige Äußerung. |
| Leseverstehen | 35 Minuten · 25% / 25 Punkte | ca. 400–600 Wörter. Die Anzahl der Wörter umfasst auch die Wortanzahl für Anweisungen, Beispiele und Aufgabenstellung. |
| Schriftliche Kommunikation | 45 Minuten · 25% / 25 Punkte | ca. 100 Wörter (ca. 50 Wörter pro Aufgabe). Verfassen eines Textes im informellen und eines Textes im (halb)formellen Register, z. B. Forumsbeiträge, E-Mails, Notizen oder Mitteilungen. |
Zusätzlich zu dem bereits – unter Niveaustufe A2 – Beschriebenen:
- Gefühle wie z. B. Überraschung, Glück, Traurigkeit, Interesse und Gleichgültigkeit ausdrücken und darauf reagieren
- Anweisungen erteilen
- Notwendigkeit, Verpflichtung und Möglichkeit ausdrücken
- Vorschläge machen, Vermutungen anstellen und Einladungen aussprechen
- Überzeugung, Meinung, Zustimmung und Ablehnung ausdrücken
- Absichten ausdrücken, sich rechtfertigen
- Informationen über Personen sowie über Ereignisse und Erfahrungen aus der Vergangenheit mitteilen, kurze Geschichten wiedergeben
Zusätzlich zu dem bereits – unter Niveaustufe A2 – Beschriebenen:
Syntax
- Nebensätze mit dass
- Kausale Nebensätze
- Temporale Nebensätze
- Konsekutive Nebensätze
- Relativsätze
- Konditionalsätze
- Finalsätze
- Gebrauch von Perfekt und Präteritum
Morphologie
- Partikeln
- Demonstrativpronomen
- Interrogativpronomen
- Konjugation im Plusquamperfekt, Futur I und Futur II
- Konjunktiv II
- Passiv im Präsens
- Indefinitpronomen man
- Komparation
- Reflexivpronomen
Lexik
Basisvokabular zur Bewältigung von Alltagssituationen und der kommunikativen Aufgaben (s. Themenvorgaben).
- gebräuchliche umgangssprachliche Ausdrücke
| Modul | Zeit / Punkte | Umfang / Aufgaben |
|---|---|---|
| Hörverstehen | ca. 20–25 Minuten · 25% / 25 Punkte | ca. 500–700 Wörter. Die Texte werden zweimal abgespielt. Eine der Schwierigkeit der Aufgabe entsprechende Zeit wird für das Lesen der Anweisungen und für die Bearbeitung nach der ersten und der zweiten Wiedergabe eingeräumt. |
| Mündliche Kommunikation | ca. 20 Minuten · 25% / 25 Punkte | Paarprüfung mit folgenden Teilen: Vorstellung, gelenktes Gespräch zum vorgegebenen Thema, selbstständige Äußerung. |
| Leseverstehen | 35 Minuten · 25% / 25 Punkte | ca. 500–700 Wörter. Die Anzahl der Wörter umfasst auch die Wortanzahl für Anweisungen, Beispiele und Aufgabenstellung. |
| Schriftliche Kommunikation | 40 Minuten · 25% / 25 Punkte | ca. 200 Wörter (ca. 100 Wörter pro Aufgabe). Verfassen eines Textes im informellen und eines Textes im (halb)formellen Register, z. B. Forumsbeiträge, E-Mails, Notizen oder Mitteilungen. |
Zusätzlich zu dem bereits – unter Niveaustufen A2 und B1 – Beschriebenen:
- Ausdruck und Erwiderung von Empfindungen wie z. B. Erstaunen, Konzentration, Gedankenverlorenheit, Resignation, Sorge, Wunsch, Erwartung und Enttäuschung
- Ratschläge und komplexe Anweisungen erteilen und erhalten
- Sich beschweren und streiten; Lob spenden
- Zusammenfassen, widersprechen, bewerten, klarstellen, erläutern, Schlüsse ziehen, Informationen bestätigen und modifizieren
- Komplexe Informationen einer dritten Person übermitteln (in direkter und indirekter Rede)
- Planung zukünftiger Vorhaben
Zusätzlich zu dem bereits – unter Niveaustufen A2 und B1 – Beschriebenen:
Syntax
- Partizipialkonstruktionen im Partizip I und II
- Direkte / Indirekte Fragen
- Satzstellung
- Adversative Nebensätze
- Nebensätze mit ohne dass, ohne … zu, anstatt dass, anstatt … zu
- Nebensätze ohne Konjunktionen
- Mehrfache Subordination von Sätzen
- Präpositionalergänzungen nach Nomen, Adjektiven, Verben
Morphologie
- Vorgangs- und Zustandspassiv
- Partizip I
- Konjunktiv I
- Konjunktiv II
- Reflexive und reziproke Verben
Lexik
- Umfangreicher Wortschatz, der auch Diskussionen über allgemeine Ereignisse und Themen ermöglicht.
- Wortschatz zur Bewältigung der kommunikativen Aufgaben (s. Themenvorgaben)
- Deutsch, das mit einer normalen Sprechgeschwindigkeit gesprochen wird
- Lesen von Texten mit komplexer Struktur
- Häufige Anwendung von gebräuchlichen Idiomen und umgangssprachlichen Ausdrücken
| Modul | Zeit / Punkte | Umfang / Aufgaben |
|---|---|---|
| Hörverstehen | ca. 25–30 Minuten · 25% / 25 Punkte | ca. 800–1000 Wörter. Die Texte werden zweimal abgespielt. Eine der Schwierigkeit der Aufgabe entsprechende Zeit wird für das Lesen der Anweisungen und für die Bearbeitung nach der ersten und der zweiten Wiedergabe eingeräumt. |
| Mündliche Kommunikation | ca. 20 Minuten · 25% / 25 Punkte | Paarprüfung mit folgenden Teilen: Vorstellung, gelenktes Gespräch zum vorgegebenen Thema, selbstständige Äußerung. |
| Leseverstehen | 45 Minuten · 25% / 25 Punkte | ca. 800–1000 Wörter. Die Anzahl der Wörter umfasst auch die Wortanzahl für Anweisungen, Beispiele und Aufgabenstellung. |
| Schriftliche Kommunikation | 60 Minuten · 25% / 25 Punkte | ca. 300 Wörter (ca. 150 Wörter pro Aufgabe). Verfassen eines Textes im informellen und eines Textes im (halb)formellen Register, z. B. Forumsbeiträge, E-Mails, Notizen oder Mitteilungen. |
Zusätzlich zu dem bereits – unter Niveaustufen A2, B1 und B2 – Beschriebenen:
- Informationsaustausch und Bewertung
- Überreden, überzeugen, verhandeln, beauftragen
- Kommunikation und Interaktion zwischen Personen
- Erkennen von Meinungen, Diskussion und Stellungnahme zu Meinungen
- Bewertungen und Reaktion darauf
- Besprechung von Gewissheiten, Notwendigkeiten und Verpflichtungen
- Ausdruck und Akzeptanz von Gefühlen
Zusätzlich zu dem bereits – unter Niveaustufen A2, B1 und B2 – Beschriebenen:
Syntax
- Indirekte Rede
- Passiversatzformen und -umschreibungen
- Satzstellung
- Textstrukturelemente
- Kohärente und kohäsive Strukturen der gesprochenen und geschriebenen Sprache
Morphologie
- Präfigierung
- Suffigierung
- Präpositionen
- Wortbildung, Komposita
- Partikeln
- Nominalisierung
Lexik
- Umfangreicher Wortschatz, der auch aktiv beherrscht wird
- Wortschatz zur Bewältigung der kommunikativen Aufgaben (s. Themenvorgabe)
- Häufige umgangssprachliche Formen, neuere Redewendungen, Kenntnis wichtiger Neologismen
- Regionale Sprachvarianten, Phraseologismen
| Modul | Zeit / Punkte | Umfang / Aufgaben |
|---|---|---|
| Hörverstehen | ca. 30–35 Minuten · 25% / 25 Punkte | ca. 1200–1500 Wörter. Die Texte werden zweimal abgespielt. Eine der Schwierigkeit der Aufgabe entsprechende Zeit wird für das Lesen der Anweisungen und für die Bearbeitung nach der ersten und der zweiten Wiedergabe eingeräumt. |
| Mündliche Kommunikation | 20 Minuten · 25% / 25 Punkte | Paarprüfung mit folgenden Teilen: Vorstellung, gelenktes Gespräch zum vorgegebenen Thema, selbstständige Äußerung. |
| Leseverstehen | 45 Minuten · 25% / 25 Punkte | ca. 1000–1300 Wörter. Die Anzahl der Wörter umfasst auch die Wortanzahl für Anweisungen, Beispiele und Aufgabenstellung. |
| Schriftliche Kommunikation | 75 Minuten · 25% / 25 Punkte | ca. 400 Wörter (ca. 200 Wörter pro Aufgabe). Verfassen eines Textes im informellen und eines Textes im (halb)formellen Register, z. B. Forumsbeiträge, E-Mails, Notizen oder Mitteilungen. |
Prüfungsthemen
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zu den ECL-Sprachprüfungen und den Prüfungsmaterialien wenden Sie sich bitte an das Internationale ECL-Prüfungszentrum oder das Nationale ECL-Prüfungszentrum.
Internationales ECL-Prüfungszentrum
University of Pécs
Foreign Language Centre
H-7624 Pécs, Damjanich utca 30
E-Mail: ecl.international@eclexam.eu
Tel: (+36 72) 501-500/22177



