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Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die ECL-Prüfung — von der Anmeldung bis zum Zertifikat.

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Vor der Prüfung

Die ECL-Sprachprüfung ist eine internationale, papierbasierte Sprachprüfung zur Feststellung allgemeinsprachlicher Sprachkompetenzen. Sie wird vom Fremdsprachenzentrum der Universität Pécs entwickelt und durchgeführt. Im Mittelpunkt der Prüfung steht der praxisorientierte Sprachgebrauch sowie die Fähigkeit der Prüfungskandidaten, in Alltagssituationen sprachlich angemessen zu handeln.

Das ECL-Prüfungssystem bietet derzeit Prüfungen in 15 Sprachen an: Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Hebräisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Welche Sprachen an einem bestimmten Prüfungsort angeboten werden, hängt vom jeweiligen Prüfungszentrum ab.

Die ECL-Prüfung orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Prüfung kann auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 abgelegt werden.

Prüfungskandidaten können zwischen einer Gesamtprüfung und modularen Prüfungen wählen. Die Gesamtprüfung umfasst die vier Module Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen. Bei modularen Prüfungen können einzelne oder auch mehrere Module separat abgelegt werden – entweder innerhalb derselben Prüfungszeit oder verteilt auf mehrere Prüfungszeiten.

Zur ECL-Sprachprüfung können sich Personen anmelden, die im Kalenderjahr der Prüfung ihr 14. Lebensjahr vollenden. Eine Altersobergrenze gibt es nicht.

Die Anmeldung erfolgt online über das offizielle Anmeldeformular auf der Webseite des ECL-Prüfungszentrums. Die Anmeldung wird erst dann gültig, wenn die Prüfungsgebühr bezahlt und der Einzahlungsbeleg vor Ablauf der Anmeldefrist an den gewählten Prüfungsort gesendet wurde.

Die Möglichkeit zur Anmeldung endet in der Regel etwa vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die genauen Fristen werden auf der offiziellen Webseite des ECL-Prüfungszentrums veröffentlicht. Außerhalb der Anmeldefristen ist eine Anmeldung nicht möglich.

Prüfungskandidaten können sich innerhalb derselben Prüfungszeit für verschiedene Sprachen und unterschiedliche Niveaustufen anmelden. Es ist jedoch nicht möglich, sich in mehreren Sprachen für dieselbe Niveaustufe anzumelden.

Vor der Anmeldung zu Prüfungen auf unterschiedlichen Niveaustufen sollten die Prüfungskandidaten prüfen, ob die schriftlichen Prüfungsteile am selben Prüfungstag stattfinden. In diesem Fall können die Prüfungen nicht gleichzeitig abgelegt werden. Beispielsweise finden die schriftlichen Prüfungsteile der Niveaustufen B1 und C1 gleichzeitig statt und überschneiden sich daher. Die Kombination der Niveaustufen B1 und B2 ist hingegen möglich, da die Prüfungen zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden. Weitere Informationen finden Sie im Prüfungsplan.

Die Prüfungsgebühren werden von den Prüfungsorten eigenständig festgelegt und können daher unterschiedlich ausfallen. Informationen über die aktuellen Prüfungsgebühren erhalten die Prüfungskandidaten beim jeweiligen Prüfungsort.

Die Sprache, Niveaustufe oder die angemeldeten Module können nur vor Einzahlung der Prüfungsgebühr geändert werden. Nach der Einzahlung sind Änderungen nicht mehr möglich.

Wenn ein Prüfungskandidat aus berechtigten Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, besteht die Möglichkeit, schriftlich einen Antrag auf Prüfungsverschiebung zu stellen. Eine verschobene Prüfung kann ausschließlich auf die nächste Prüfungszeit übertragen und nicht erneut verschoben werden. Gegebenenfalls fällt hierfür eine zusätzliche Gebühr an. Weitere Informationen sind auf der Webseite des ECL-Prüfungszentrums zu finden.

Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr ist grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Krankheit, kann bis zu 40 % der Prüfungsgebühr zurückerstattet werden, sofern spätestens einen Tag vor der Prüfung ein schriftlicher Antrag beim Prüfungsort eingereicht wird.

Etwa 10 Tage vor der Prüfung erhalten die Prüfungskandidaten eine E-Mail mit ihrer Kandidatennummer, den genauen Zeiten und Orten der einzelnen Module sowie wichtigen Regeln und Hinweisen zur Prüfungsteilnahme.

Zur Vorbereitung empfiehlt es sich, alle vier Sprachfertigkeiten regelmäßig zu üben: Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen. Konzentrieren Sie sich dabei darauf, zu kommunizieren und nicht auswendig zu lernen. Machen Sie sich mit dem ECL-Prüfungsformat, den Aufgabentypen und zeitlichen Vorgaben vertraut.

Sie sollten die Anweisungen gründlich lesen. Bei Lückentexten oder Zuordnungsaufgaben markieren Sie bitte den Buchstaben der richtigen Lösung auf dem Antwortblatt. Beim Aufgabentyp „Fragen zum Text“ konzentrieren Sie sich darauf, die Hauptinhalte des Textes zu verstehen und geben Sie kurze, genaue Antworten auf die Fragen. Ihre Antworten sollten ausschließlich relevante Informationen enthalten.

Hören Sie genau zu und konzentrieren Sie sich auf die Inhalte der Tonaufnahme. Beantworten Sie die Fragen kurz und präzise. Bei Multiple-Choice-Aufgaben sollten Sie Ihre Antworten erst nach sorgfältiger Überlegung markieren.

Für das Modul Schreiben sollten Sie Ihre Texte sorgfältig planen und dabei der geforderten Struktur und dem vorgegebenen Stil folgen. Schreiben Sie zu allen vier Unterpunkten und beachten Sie dabei die Wortzahl. Lesen Sie Ihre Texte anschließend durch und achten Sie auf Grammatik, Wortschatz und Stil.

Für das Modul Sprechen sollten Sie möglichst oft frei sprechen und dialogische Situationen üben. Besonders wichtig sind flüssige Kommunikation, verständliche Ausdrucksweise und die Fähigkeit, auf Gesprächspartner angemessen zu reagieren. Verzichten Sie möglichst auf auswendig gelernte Antworten.

Zur Prüfung müssen Sie ein gültiges amtliches Lichtbilddokument mitbringen (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Ohne gültigen Ausweis ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.

Ja. Prüfungskandidaten mit spezifischem Bedarf oder Behinderung können individuelle Prüfungsbedingungen beantragen. Dem Antrag muss ein entsprechendes ärztliches Attest beigefügt werden. Die möglichen Änderungen betreffen nur das Format der Prüfung (z. B. Dauer der Prüfungsteile, Schriftgröße), nicht den Inhalt. Weitere Informationen finden Sie unter schriftlicher Antrag.

Am Prüfungstag

Die schriftlichen Module Lesen, Schreiben und Hören beginnen an allen Prüfungsorten zeitgleich am offiziell angekündigten Prüfungstag. Die mündliche Prüfung kann sowohl am selben Tag als auch ein bis zwei Tage vor oder innerhalb von zwei Wochen nach den schriftlichen Modulen stattfinden.

Mobiltelefone, Smartwatches (oder andere internetfähige Geräte), Kopfhörer, Notizen, Bücher, gedruckte Materialien oder Taschen dürfen nicht in den Prüfungsraum mitgenommen werden. Gegebenenfalls können Sicherheitskontrollen am Eingang stattfinden.

Im Modul Schreiben dürfen gedruckte ein- oder zweisprachige Wörterbücher verwendet werden. Thematische Wörterbücher sind nicht erlaubt. In den Modulen Lesen, Hören und Sprechen sind keine Hilfsmittel erlaubt.

Nur Antworten, die auf dem offiziellen Antwortbogen geschrieben sind, werden bewertet. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Antworten klar und lesbar sind sowie mit der offiziellen Methode korrigiert werden, die während der Prüfung erklärt wird.

Sie dürfen sich nur auf den vom Prüfungszentrum bereitgestellten Testheften Notizen machen. Diese Notizen werden nicht bewertet. Sie müssen immer sicherstellen, dass Ihre endgültigen Antworten auf dem offiziellen Antwortbogen stehen, da nur die dort erfassten Antworten beurteilt werden.

Wenn ein Prüfungskandidat während der organisatorischen Hinweise zu den schriftlichen Modulen eintrifft, kann ihm noch ein Platz zugewiesen werden; die Prüfungszeit wird jedoch nicht verlängert. Nach Beginn des Hörverstehens darf kein Prüfungskandidat mehr den Prüfungsraum betreten.

Die mündliche Prüfung wird von zwei geschulten Prüfern durchgeführt, die während der Prüfung entweder vor Ort oder online anwesend sind. Sie legen die Prüfung in der Regel zu zweit ab, obwohl bei Bedarf Dreiergruppen gebildet werden können. Vor Beginn der Aufgaben gibt es keine Vorbereitungszeit und Sie dürfen sich während der mündlichen Prüfung keine Notizen machen.

Die gesamte Prüfung wird zu Zwecken der Qualitätssicherung als Audio- oder Videoaufnahme aufgezeichnet. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklären die Kandidaten ihr Einverständnis mit dieser Aufzeichnung. Alle Aufnahmen werden sicher gespeichert und ausschließlich für Qualitätssicherung und Forschung verwendet.

Täuschung oder Fehlverhalten beinhaltet das Verwenden unerlaubter Hilfsmittel, Abschreiben von anderen Kandidaten, Kommunikation mit anderen Prüfungskandidaten, Plagiate, Weigerung den Anweisungen der Aufsicht Folge zu leisten sowie unkooperatives und störendes Verhalten.

Bei Täuschung, Abschreiben oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel wird die Prüfung für ungültig erklärt. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungskandidat dauerhaft von zukünftigen ECL-Prüfungen ausgeschlossen werden.

Sie müssen störende Umstände jeder Art (z. B. Lärm, Lichtverhältnisse) direkt im Anschluss an das Modul bei der Aufsicht melden. Ihre Beschwerde müssen Sie zusätzlich schriftlich beim Prüfungsort einreichen. Spätere Beschwerden können nicht mehr berücksichtigt werden.

Nach der Prüfung

Das Internationale ECL-Prüfungszentrum veröffentlicht die Prüfungsergebnisse spätestens 30 Tage nach der Durchführung der schriftlichen Prüfungsmodule. Die Prüfungskandidaten werden per E-Mail benachrichtigt; außerdem sind die Ergebnisse online über Ihr persönliches Prüfungskonto abrufbar.

Jedes Modul wird von zwei Bewertern bewertet. Ein Modul gilt als bestanden, wenn der Prüfungskandidat mindestens 60 % der erreichbaren Punktzahl erzielt hat.

Die Gesamtprüfung gilt als bestanden, wenn Sie in allen vier Modulen mindestens 60 % erreicht haben.

Werden alle vier Module innerhalb eines Jahres erfolgreich abgelegt, kann auf Antrag ein Gesamtzertifikat ausgestellt werden. Der Einjahreszeitraum wird ab dem Datum der ersten erfolgreich abgelegten Prüfung berechnet.

Wichtig: Diese Möglichkeit gibt es erst für Prüfungen ab August 2026.

Nein, in diesem Fall können Sie leider kein Gesamtzertifikat beantragen. Die Prüfungsordnung erlaubt dies nur für Prüfungen ab August 2026. Da Sie das Modul Hören bereits im Juni 2026 abgelegt haben, können Sie es nicht mit späteren Modulen kombinieren.

Melden Sie sich für die Module Schreiben, Lesen und Sprechen in der nächsten Prüfungszeit an.

Wenn Sie dann alle drei Module erfolgreich ablegen, können die beiden Zertifikate kombiniert als äquivalent zu einer bestandenen Gesamtprüfung angesehen werden. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der akzeptierenden Stelle nach, ob Teilzertifikate akzeptiert werden.

In diesem Fall können Sie leider kein Gesamtzertifikat beantragen. Melden Sie sich für die Module Schreiben, Hören und Sprechen in der nächsten Prüfungszeit an.

Wenn Sie dann alle drei Module erfolgreich ablegen, können die beiden Zertifikate kombiniert als äquivalent zu einer bestandenen Gesamtprüfung angesehen werden. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der akzeptierenden Stelle nach, ob Teilzertifikate akzeptiert werden.

Ihr Zertifikat wird an den Prüfungsort geschickt, an dem Sie Ihre Prüfung abgelegt haben, und kann dort von Ihnen abgeholt werden.

Auf Antrag kann zusätzlich ein digitales Zertifikat ausgestellt werden, das über das persönliche Prüfungskonto des Prüfungskandidaten abrufbar ist.

ECL-Sprachzertifikate haben keine begrenzte Gültigkeitsdauer und bleiben zeitlich unbegrenzt gültig.

Prüfungskandidaten sollten jedoch beachten, dass einzelne Behörden, Institutionen oder Arbeitgeber eigene Anforderungen hinsichtlich der Anerkennung von Sprachzertifikaten festlegen. In bestimmten Fällen kann verlangt werden, dass das zuerst erfolgreich bestandene Modul nicht älter als ein Jahr ist.

Daher wird empfohlen, sich vor der Einreichung des Zertifikats bei der jeweiligen Behörde oder Institution über die geltenden Anforderungen zu informieren.

In der Praxis akzeptieren manche Behörden die Kombination von Zertifikaten verschiedener Prüfungsanbieter. Im Bereich Deutsch kann beispielsweise die Kombination von Modulen aus Sprachprüfungen anerkannt werden, die über eine ALTE-Q-Mark-Akkreditierung verfügen. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt jedoch ausschließlich bei der jeweiligen Behörde oder Institution.

Aus diesem Grund wird empfohlen, sich im Voraus bei der zuständigen Stelle zu erkundigen, ob eine solche Kombination akzeptiert wird.

Prüfungskandidaten können bei rechtlichen oder rechnerischen Fehlern Einspruch einlegen oder gegen Gebühr eine Drittbewertung beantragen. Die Anträge müssen innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse eingereicht werden. Über den Antrag wird innerhalb von 30 Tagen entschieden.

Ja. Innerhalb von drei Jahren nach dem Prüfungstermin kann gegen Gebühr ein Duplikat des Zertifikats beim örtlichen Prüfungsort beantragt werden.

In diesem Fall kann ein korrigiertes Zertifikat ausgestellt werden. Die Kosten der Korrektur trägt diejenige Partei, die für die fehlerhaften Angaben verantwortlich ist. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte so schnell wie möglich Ihren Prüfungsort.