Visumverfahren und Migration

Deutschland

Auswärtiges Amt

Anerkennung des ECL-Zertifikats auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse im Visumverfahren (Visumhandbuch).

Ergänzung 29.01.2026:

An einigen Botschaften werden zurzeit nur Zertifikate anerkannt, bei denen die Kandidaten in ALLEN Fertigkeiten mindestens 60% erreicht haben.

Bitte vergewissern Sie sich vor Ort, unter welchen Bedingungen Ihr ECL-Zertifikat anerkannt wird.


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

erkennt standardisierte Sprachnachweise, wie das ECL-Zertifikat auf den Stufen A2, B1, B2 und C1, als Alternative zum „Deutsch-Test für Zuwanderer" an (Übersicht anerkannter Sprachnachweise).

Das Sprachzertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein, insbesondere bei Visumanträgen (auswaertiges-amt.de).

Schweiz

Staatssekretariat für Migration (SEM): ECL-Zertifikate für Deutsch auf den Niveaustufen B1 und B2 sind in der Liste der anerkannten Sprachnachweise für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sowie für Einbürgerungsverfahren.

Österreich

ECL-Zertifikate werden NICHT offiziell für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen anerkannt (oesterreich.gv.at).